Der Erlös für die Behandlung wird aus 2 Komponenten bestimmt, dem Kostengewicht und
dem mittleren Basisfallwert. Zum Zweck der Leistungssteuerung sind den medizinischen
Abteilungen Mengen- und Case-Mix-Abweichungen zur Verfügung zu stellen (Case-Mix ist
die Summe der Relativgewichte aller erbrachten DRGs). Verlust- bzw. Überschusssituationen
inkl. der Erlösausgleichsmechanismen müssen für den Leistungserbringer kalkulierbar
sein. Als zusätzliche Zielsetzung einer Kostenrechnung muss die Kalkulation von Fallkosten
innerhalb der unterschiedlichen DRG-Gruppen möglich sein. Es ist notwendig, den Behandlungsprozess
des Patientenfalls über die gesamte Klinikverweildauer Schritt für Schritt in den
Organisationseinheiten nachvollziehbar zu gestalten. Die Addition der Kostenmodule
entspricht abschließend den Gesamtfallkosten, während über die DRG-Grouper-Zuordnung
die dazugehörige DRG-Gruppe ermittelt wird. Kosteninformationen zu Wirtschaftlichkeitsreserven
werden darstellbar, wenn das Fallkostenkalkulationsmodell um eine Prozesskostenkalkulation
ergänzt wird.
Situation der Krankenhausfinanzierung
Situation der Krankenhausfinanzierung
Mit ca. 34 % der Leistungsausgaben verursacht der stationäre Krankenhausbereich einen
großen Anteil der Leistungsausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung. Von 1991
bis 1998 stiegen die Ausgaben für die Krankenhausbehandlung schneller als die gesamten
Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Angesichts dieser Dynamik versucht
der Staat immer wieder, diese Ausgabeentwicklung regulierend zu begrenzen. Eines seiner
wichtigsten Instrumente zur Steuerung der Ausgabendynamik ist das Verfahren der Krankenhausfinanzierung,
welches in den vergangenen Jahren wiederholt Gegenstand der gesetzgeberischen Reformbemühungen
war.
Ziel von Reformbemühungen des Finanzierungsverfahrens ist es u.a., die Allokation
von Gesundheitsleistungen, die Transparenz des Leistungsgeschehens sowie den Krankenhäusern
Anreize zu geben, ihre Wirtschaftlichkeitsreserven ausnutzen. Mit der neuesten Reform
will der Gesetzgeber in der Krankenhausfinanzierung insbesondere ein neues durchgängiges
pauschalierendes und leistungsorientiertes Entgeltsystem optional zum 1. Januar 2003
und verpflichtend zum 1. Januar 2004 für den voll- und teilstationären Krankenhausbereich
einführen.
Das G-DRG-System
Das G-DRG-System
Im Fallpauschalen- und Sonderentgeltsystem der Bundespflegesatzverordnung (BPflV)
gibt es zurzeit 94 verschiedene Fallpauschalen und 145 Sonderentgelte, die sich auf
die 21 körperregion-, organsystem- bzw. leistungsartbezogenen Hauptgruppen aufteilen.
1998 deckten die Erlöse aus Fallpauschalen und Sonderentgelten lediglich 24,3 % der
gesamten Krankenhauserlöse ab. Mit dem DRG-Fallpauschalensystem sollen hingegen bis
auf die Psychiatrie und andere speziellen Leistungen wie u.a. für Bluter- und Dialysepatienten
alle Krankenhausleistungen fallbezogen vergütet werden. Die nicht im DRG-Gruppenkatalog
abgebildeten Leistungen können mit Zusatzentgeltvereinbarungen belegt werden.
DRGs sind ein in den USA entwickeltes diagnosebezogenes Fallgruppensystem für stationäre
Patienten. Zielsetzung des Vollfallpauschalensystems ist kostenaufwendige Behandlungsfälle
anhand von medizinischen Kriterien in kostenhomogenen Fallgruppen abzubilden. Ausgangspunkt
der DRG-Entwicklung waren Überlegungen an der Yale Universität, für die betriebliche
Leistungssteuerung und das Qualitätsmanagement in Krankenhäusern die Vielfalt des
stationären Leistungsgeschehens besser beschreibbar zu machen und dabei insbesondere
einen verlässlichen Indikator für die Fallschwere von behandelten Patienten zu bekommen.
Damit sollte sowohl die Basis geschaffen werden, bessere Vergleichsmöglichkeiten von
Krankenhausleistungen als auch eine leistungsgerechte Vergütung einzuführen. Verlässliche
Informationen über die unterschiedliche Fallschwere (case mix) von Krankenhauspatienten
bilden dabei eine rationale Erklärungsbasis für Kostendifferenzen.
Gesucht wurde laut Gesetzestext ein international eingeführtes und erprobtes Fallpauschalensystem,
das Schweregrade und Begleiterkrankungen hinreichend abbildet und das bei aller notwendigen
Differenzierung praktikabel, d.h. begrenzt in der Gruppenzahl ist. Die Abbildung der
Fallgruppen im Australischen (AR-) bzw. Deutschen (G-)DRG-System ist speziell anhand
der Variablen Altersplit, und Umfang in Form von 5 Gradienten in den CC-Stufen (Nebendiagnosen
und Komplikationen), am differenziertesten. Da beim G-DRG-System die Vergütung von
Krankenhausleistungen im Vordergrund steht, ist besonders darauf zu achten, dass die
Gesamtzahl der Gruppen übersichtlich und begrenzt ist. Die Höhe der Lizenzgebühr war
mit ein Kriterium bei der Auswahl des AR-DRG-Systems für das Deutsche. Das AR-DRG-System
besitzt zur Zeit 661 Fallgruppen, die sich in der Zusammensetzung über den praktischen
Einsatz als stabil erwiesen haben.
Zuordnungsregeln und Zuordnungskriterien
Zuordnungsregeln und Zuordnungskriterien
Die Zuordnung zu einer der 661 DRG-Fallgruppen erfolgt über eine der 23 Hauptkategorien
(MDC = Major Diagnosic Categorie). Die Hauptkategorien orientieren sich an Organsystemen,
wie z.B. MDC-Gruppe Nr. 11 „Nieren und Harnwege”, oder an Krankheitsursachen wie Infektion,
Schädelhirntrauma, Intoxikation usw..
Vorweggeschaltet ist eine Sondergruppe, die 8 Fallgruppen mit besonders teuren Leistungen
wie z.B. Transplantation, Tracheotomie und Langzeitbeatmung enthalten, und eine Fehlergruppe
mit 7 Fehler-DRGs wo Fälle auflaufen, die nicht eindeutig zugeordnet werden können.
Nach Zuweisung über die Hauptdiagnose und/oder Hauptprozedur in eine der 23 Major
Diagnostic Categories findet eine mögliche Aufteilung in 3 Partitionen statt [Abb. 1]. Die chirurgische Partition berücksichtigt mindestens einen operativen Eingriff
mit OP-Saal-Nutzung passend zur Hauptdiagnose. Die sonstige Partition umfasst interventionell-diagnostische
oder interventionell-therapeutische Eingriffe ohne Nutzung von OP-Sälen, während die
medizinische Partition konservative Behandlungen ohne gruppierungsrelevante Prozeduren
beschreibt.
Innerhalb der Partition ist eine weitere fachliche Differenzierung über die ICD 10
und OPS § 301-Kodierungen zum sogenannten Patient Clinical Complexitiy Level (PCCL)
darstellbar. Folgende 5 Schweregrade sind im DRG-System vorgesehen: 0 = Keine erschwerende
Nebendiagnose; 1 =l eichte Begleiterkrankung; 2 = mittlere Begleiterkrankung; 3 =
schwerwiegende Begleiterkrankung; 4 = katastrophaler Schweregrad.
Nach der fachlichen PCC-Level-Betrachtung folgt die Kostenbetrachtung und damit die
Zuordnung in die jeweilige DRG-Gruppe. Primäres Ziel ist nicht die differenzierte
Darstellung der Kosten des Einzelfalls, sondern die sachgerechte Abbildung der Kosten
des Durchschnittfalls in der DRG-Gruppe. Die DRG-Gruppenzuordnung findet mit Hilfe
von Zuordnungskriterien automatisiert über eine Grouper-Software statt. DRG-Gruppen
mit dem Endbuchstaben A signalisieren einen hohen Ressourcenaufwand bei der medizinischen
Behandlung, während der Buchstabe B einen mittleren und der Buchstabe C einen niedrigen
Ressourcenaufwand widerspiegelt. DRG-Gruppen mit Z-Endziffern sehen keine Aufwandsdifferenzierungen
in der DRG-Gruppe vor. Die Aufwandsdifferenzierung wird im DRG-Sytem nicht über absolute,
sondern über relative Größen den Relativgewichten (rV=relativ Value) dargestellt.
Ein Kostenaufwand, der genau den durchschnittlichen Kostenaufwand aller Patienten
widerspiegelt, bildet sich mit einem rV-Wert von 1 ab. Das AR-DRG-System weist eine
Streuung in den rV-Werten zwischen 0,19 und 51 auf. Behandlungsfälle mit z.B. einem
rV von 3 verursachen somit einen dreifachen Kostenaufwand während der gesamten Krankenhausbehandlung.
Eine Auswahl von DRG-Gruppen inklusive Gewichtungen aus dem AR-DRG-System für die
MDC-Gruppe 11 (Erkrankungen der Niere und Harnwege) und MDC Gruppe 12 (Erkrankungen
und Störungen der männlichen Geschlechtsorgane) ist in [Tab. 1] dargestellt.
Von 661 DRG-Fallgruppen entfallen zur Zeit auf die chirurgische Partition 267, auf
die sonstige 36 sowie auf die medizinische Partition 343 Fallgruppen. Zuordnungskriterien
wie Hauptdiagnose, Nebendiagnosen, Hauptleistung, Nebenleistungen, Alter, Geschlecht,
Verweildauer, Urlaubstage, Entlassungsart, Aufnahmegewicht, Anzahl der Stunden unter
künstlicher Beatmung, Kennzeichnung 1-Tages-Fall sind innerhalb des Behandlungsprozesses
zu dokumentieren und führen zu entsprechenden DRG-Fallgruppen-Zuordnungen.
Daten- und Leistungscontrolling
Daten- und Leistungscontrolling
Mit der Gesetzesentscheidung vom 29. August 2001 zur Einführung des diagnoseorientierten
Fallpauschalensystems für Krankenhäuser (Fallpauschalengesetz FPG) beginnt erst die
wirkliche Herausforderung für die Selbstverwaltung. Denn es geht um die notwendige
Anpassung und Umsetzung an die Besonderheiten des deutschen Versorgungssystems in
kurzer Frist. Seit November 2000 stehen die Diagnosen- und Prozedurenkataloge ICD
10 SGB V 2.0 und OPS 301 Version 2.0 zur Verfügung. Die Allgemeinen Kodierrichtlinien
liegen seit April 2001 vor, während die speziellen Kodierrichtlinien seit Ende September
2001 über die Selbstverwaltungspartner verfügbar sind. Im Gegensatz zu den Allgemeinen
Kodierrichtlinien, die vom Prinzip die Definition und Reihenfolge von Haupt- und Nebendiagnosen
regeln, sind die speziellen Kodierrichtlinien über die 19 Kapitel krankheitsspezifisch
und auf bestimmte Fallkonstellationen ausgerichtet.
Die Wirksamkeit und Leistungsfähigkeit des DRG-Systems hängt im besonderen Maße von
der Qualität der Daten für den Zuweisungsalgorithmus bzw. Gruppierungsprozess ab.
Die Kodierqualität in den medizinischen Daten ist zukünftig und erstmalig für alle
stationären Krankenhausleistungen vergütungsrelevant. Wird zum Beispiel die Hauptdiagnose
unter Mißachtung der allgemeinen Kodierrichtlinie vom „Akuten transmyokardialen Herzinfarkt”
in eine „Chronische Niereninsuffizienz” getauscht, verändert sich das Australische-rV
und damit der prognostizierte Ressourcenaufwand von 2,25 auf 1,27 oder umgekehrt ([Tab. 2]).
Grundsätzlich besteht die Gefahr, dass durch eine unzureichende Kodierung z.B. relevanter
Nebendiagnosen und Nebenprozeduren zentrale Informationen für die DRG-Gruppenbildung
verloren gehen und die Fallschwere nicht angemessen abbildbar ist. DRGs mit Komplikationen
oder Komorbiditäten sind daher unter Umständen gar nicht besetzt. Zum Beispiel ist
die Harnwegsinfektion in [Tab. 3] rechts nicht verschlüsselt worden. Nach den Australischen-rV stellt dies eine Differenz
von 1,07 dar, d.h. den Kostenaufwand für einen ganzen Behandlungsfall. Ob diese Diskrepanz
im rV für das deutsche System auch bestehen bleibt, kann zur Zeit noch nicht abschließend
beantwortet werden, da die Deutschen rV noch nicht nach einem einheitlichen Kostenmodell
kalkuliert sind.
Erfahrungen in anderen Ländern zeigen eine prinzipielle Erhöhung der Fallschwere nach
Einführung von DRG-Systemen, die allein durch die genauere Dokumentation der Diagnosen
und Prozeduren eintritt. Zur Sicherung einer richtigen Kodierung bedarf es zusätzlicher
Vorkehrungen im Leistungscontrolling. Überprüfungen und Kontrollen zu den Behandlungsprozeduren,
im Fachabteilungs- sowie der Gesamtklinikmix mit internen und externen Vergleichsmöglichkeiten,
müssen zwingend erfolgen. Neben Diagnose und Prozedurenverschlüsselungen sind dauerhaft
der Case-Mix (CM) = (Summe der Relativgewichte aller erbrachten DRGs) sowie der Case-Mix-Index
(CMI) = (Case-Mix/ungewichtete Zahl der Behandlungsfälle) für definierte Berichtszeiträume
zu überwachen. Der Case-Mix-Index stellt die durchschnittliche Fallgewichtung in einer
Fachabteilung oder des gesamten Krankenhauses dar und gibt damit die Aufwandskomplexität
der behandelten Patienten an. Die Aufstellung in [Tab. 4] gibt die CMI-Werte für mehrere Fachabteilungen an.
Zu der Auflistung ist zu bemerken, dass im DRG-System immer die entlassende Abteilung
die rV-Gewichte und die Entlassungsfälle gut geschrieben bekommt, auch wenn andere
Abteilungen die Patienten vorbehandelt haben. Mit diesem Sachverhalt liegt eine Ungenauigkeit
in Bezug auf die Trennschärfe der CMI-Werte zwischen den Abteilungen vor.
Zusätzlich zur Datenanalyse und Kontrolle der Kodierungen sind Schulungen, Unterweisungen
und Beratungsfunktionen unumgänglich. EDV-Tools werden für den Prozess der Plausibilitäts-
und Qualitätskontrollen der Daten hilfreiche Unterstützer sein. Für die Sicherung
der Kodierqualität muss in der jeweiligen Abteilung ein angemessenes Verfahren entwickelt,
implementiert und dauerhaft evaluiert werden.
Preisbildung und Erlöscontrolling
Preisbildung und Erlöscontrolling
Administrierte Preise werden hoheitlich durch staatliche Behörden oder eine vom Staat
legitimierte Institution festgesetzt: Häufig sind mit administrierten Preisen sozial-
oder wirtschaftspolitische Ziele des Staates verknüpft. Ein einheitliches Entgelt
für gleiche Leistung kann in diesem Preisbildungsverfahren am besten durchgesetzt
werden. Um die Höhe der Preise zu bestimmen, gewinnen die Kosten für die Preisfindung
an Bedeutung. Der erwartete Ressourcenaufwand zur Erbringung eines bestimmten Leistungskomplexes
wird zur Richtschnur der Preisfestsetzung. Im Gegensatz zur Kostenerstattung werden
die zu erwartenden Kosten vor der zu vergütenden Leistungserstellung bestimmt und
zum einheitlichen Preis erklärt. Als Basis dienen die Durchschnittskosten mehrerer
Anbieter. Dieses Modell der Preisbestimmung soll im Deutschen DRG-System umgesetzt
werden, wobei der Preis von 2 Komponenten bestimmt wird. Dem rV-Gewicht in der jeweiligen
DRG-Gruppe einerseits und dem mittleren Basisfallwert anderseits. Die Relativgewichte
werden mit Hilfe eines standardisierten deutschen Kostenkalkulationsmodells durch
Analyse der Behandlungskosten festgelegt und intermittierend weitergepflegt. Eine
Übernahme der Kostengewichte aus anderen Ländern wurde in Frage gestellt, da in den
Ländern andere Preisrelationen vorherrschen, z.B. im Bereich der Medikalprodukte oder
der Personalkosten.
Der mittlere Basisfallwert (MBW) ist die politische Preiskomponente. Er wird wie bei
den Punktwerten im bestehenden Fallpauschalen- und Sonderentgeltsystem vorerst auf
Landesebene einheitlich für die Krankenhäuser des jeweiligen Bundeslandes festgelegt.
Der MBW ist stark bestimmt von der Maßgabe der Beitragsstabilität, der zur Verfügung
gestellten Geldressourcen für die Gesundheitsversorgung eines Bundeslandes sowie der
medizinischen Leistungsentwicklung.
Mit Wirkung des DRG-Preissystems verpflichtend ab 2004 gilt folgende Formel für die
Vergütung der stationären Krankenhausbehandlungen: Fallerlös = rV der DRG-Gruppe x MBW. Während die rV mit Hilfe einer standardisierten Kostenkalkulation ermittelt werden,
gestaltet sich die MBW-Bildung für die Errechnung des Krankenhauserlöses in den verschiedenen
Phasen der Finanzierungsumstellung unterschiedlich. In der Budgetneutralen Phase 2003
und 2004 kommt der krankenhausindividuell ermittelte MBW bei der Erlösermittlung und
Abrechnung zum Tragen. Der krankenhausindividuelle MBW beläuft sich im folgenden Beispiel
auf 5200 DM, während der landesweit festgesetzte MBW 4000 DM beträgt. Insgesamt werden
für die folgend aufgeführten Fälle 30628 DM erlöst [Tab. 4].
In der Konvergenzphase über die Jahre 2005, 2006 und 2007 ist ein gesetzlicher Anpassungsprozess
vom krankenhausindividuellen MBW zum landesweit festgesetzten MBW vorgeschrieben.
Die Fallerlöse würden sich um die gesetzlichen Vorgaben reduzieren. In dem obengenannten
Beispiel werden über einen krankenhausindividuellen MBW 30628 DM erlöst, bzw. unter
Annahme des zuvor genannten landesweit festgesetzte MBW lediglich 23560 DM prognostiziert
werden. Die Differenz, bedingt durch die divergierenden MBW, beläuft sich auf 7068
DM. Im Jahr 2005 und 2006 kommt ein Mix aus den beiden genannten MBW zum Tragen. Als
Prämisse gilt, dass das in der Tabelle dargestellt Erlösvolumen für die Folgejahre
identisch bleibt. Von 7068 DM Erlösdifferenz werden im Jahr 2005 anteilig 33,33 %
für die Kürzung des Gesamterlöses vorgesehen. In der Summe erhält das Krankenhaus
lediglich 28272 DM. Für das Jahr 2006 werden von der Erlösdifferenz von 7068 DM anteilig
50 % für die Kürzung des Gesamterlöses kalkuliert, so dass die Klinik 27094 DM für
das dargestellte Beispiel erlöst. Ab 2007 kommt es zur Scharfschaltung des Systems
unter des Maßgabe den landesweit festgesetzte MBW anzuwenden. Vom Effekt erhält die
Klinik für die dargestellten DRG-Gruppen 23560 DM am Ende der Konvergenzphase.
Für Mehr- oder Mindermengen von Fallpauschalen über die vereinbarten Planumsätze sind
wie im vergangenen Finanzierungssystem Erlösausgleiche vorgesehen. In den Umstellungsphasen
des Finanzierungssystems wurden unterschiedliche Ausgleichsbeträge vom Gesetzgeber
bestimmt [Tab. 5].
Für die Steuerung der Klinik bedeutet dies, wenn z.B. der Umsatz um 100000 DM vom
Plan überschritten wird, so müssen in 2003, 75 % also 75000 DM an die Kassen zurückverrechnet
werden. Mit den in der Klinik verbleibenden 25000 DM sind die Kosten für die zusätzlichen
Leistungen abzudecken. Ob die beschriebene Mengenüberschreitung betriebswirtschaftlich
sinnvoll ist, kann lediglich durch eine Kalkulation der Grenzkosten geklärt werden.
Zum Zweck der Leistungssteuerung sind den medizinischen Abteilungen Mengen- und CM-Abweichungen
wegen der Erlösrelevanz zur Verfügung zu stellen.
Für die Erlösprognose einer Abteilung ist noch anzumerken, dass der Erlös aus der
gesamten Krankenhausbehandlung immer der entlassenden Abteilung, die den DRG-Datensatz
für die Abrechnung übermittelt hat, gutgeschrieben bekommt. Abteilungen, die vorbehandelte
Patienten aus anderen Abteilungen übernehmen, erhalten höhere Erlösgutschriften als
abgebende Abteilungen. Bei einer Erlösbudgetplanung ist dies zu berücksichtigen. Dazu
müssen Verteilinstrumente entwickelt werden. Nach der DRG-Systematik erhalten mitbehandelnde
Organisationseinheiten, die keine bettenführenden Bereiche darstellen wie z.B. die
urologische Ambulanz kein primäres Erlösbudget. Die Kosten dieser Organisationseinheiten
können nur über eine künstliche Verrechnung von Budgetanteilen mit Hilfe der innerbetrieblichen
Leistungsverechnung (IBLV) gedeckt werden.
Ein weiteres Erlösproblem betrifft Verlegungen eines Behandlungsfalles zwischen Krankenhäusern,
wenn diese gemeinsam die Behandlungsleistungen im Rahmen der DRG-Gruppe abschließen.
Das entlassende Krankenhaus komplettiert den Datensatz für die Behandlungsleistungen
und erhält nach Abrechnung mit den Kassen den Gesamterlös. Hier gilt es Regelungen
zu finden, die die fallbezogene Pauschalzahlung zwischen den beteiligten Häusern aufteilt,
soweit mit der Verlegung kein neuer Fall begründet wird.
Kostencontrolling und Erfolgsrechnung
Kostencontrolling und Erfolgsrechnung
Verlust- bzw. Überschusssituationen inkl. Risikobeurteilungen müssen für den Leistungserbringer,
bedingt durch die dargelegten Erlösausgleichsmechanismen, kalkulierbar sein. Anzahl
und Zusammensetzungen der Fachabteilungen machten in der näheren Betrachtung in der
Vergangenheit den Differenzierungsgrad des Rechnungswesens aus. In der traditionellen
Kostenrechnung im Krankenhaus wurde das Prinzip verfolgt, Kosten von Hilfskostenstellen
auf die Hauptkostenstellen zuzuordnen, um abschließend Kostensätze für das Hauptprodukt
„Pflegetage” zu ermitteln. Die tagesgleichen Pflegesätze basieren auf Durchschnittskalkulationen
von Kosten pro Tag in der jeweiligen Fachabteilung, ohne dass Vielfältigkeit von Diagnose-
und Behandlungskosten verursachungsrecht auf den jeweiligen Patientenfall zugeschlüsselt
werden können. Bedingt durch eine Vielzahl von Kostenschlüsselungen mit Durchschnittswerten
sind die zu erwartenden Kostensätze wenig verursachungsgerecht im Sinne der Fallkostenkalkulation.
Zur Steuerung von Organisationseinheiten und Abteilungen wird diese Form der Kostenrechnung
weiterhin benötigt, ist aber zur abteilungsübergreifenden Behandlungsfallsteuerung
nicht ausreichend.
Als zusätzliche Zielsetzung einer Kostenrechnung muss die Kalkulation von Fallkosten
innerhalb der unterschiedlichen DRG-Gruppen möglich sein. Zum Zweck der Effizienzmessung
ist der Behandlungsprozess des Patienten über die verschiedenen Leistungsstellen darzustellen.
In den Leistungs- bzw. Kostenstellen werden Kostenarten zu Kostengruppen zusammengefasst,
um eine Schlüsselung der Kosten auf die abgeforderten Leistungsarten und Leistungsmengen
im Prozess der Patientenbehandlung zu erleichtern. Es besteht die Notwendigkeit, den
Behandlungsprozess über die gesamte Klinikverweildauer Schritt für Schritt in den
Organisationseinheiten nachvollziehbar zu gestalten. An dem dokumentierten Patientenverlauf
sind die abgeforderten Einzelleistungen mit den bewerteten Kostenblöcken zu koppeln.
Bei der vereinfachten Kostengruppenzuordnung kann auf eine differenzierte und individuelle
Einzelkostenkalkulation direkt auf den Fall verzichtet werden. Dieses Verfahren ist
im Deutschen Kostenkalkulationsmodell zur Ermittlung der Deutschen Kostengewichte
als Näherungsmethode beschrieben. Ziel der eigenen Kostenkalkulation ist ein Vergleich
der klinikinternen IST-Kosten in der jeweiligen DRG-Gruppe mit den Deutschen rV und
den daran gekoppelten prognostizierten Erlösen. 3 Ergebnisse des Erlös-Kostenvergleichs
sind denkbar:
-
Die Erlöse sind größer wie die Kosten
-
Die Erlöse entsprechen den Kosten
-
Die Erlöse sind kleiner als die ermittelten Kosten in der jeweiligen DRG-Gruppe
Für die genannte Analyse müssen die Kostenarten von Personal bis Sachkosten nach dem
Modell für die Kostenstellengruppen - Bettenführender Bereich (Normalstation, Intensivstation,
Dialyseabteilung), Medizinische Institutionen (OP, Anästhesie, Eingriffsraum und Kreißsaal,
Bildgebende Diagnostik, Laboratorien, übrige diagnostische/therapeutische Bereiche)
und die Basiskostenstelle - darstellbar sein [Abb. 2]. Beim Vorliegen der Kosteninformationen können diese den erbrachten sowie bezogenen
Leistungen aus dem DRG- bzw. §301-Datensatz gegenübergestellt werden. Die Addition
der Kostenmodule entspricht abschließend den Gesamtfallkosten, während die DRG-Grouper-Zuordnung
die dazugehörige DRG-Gruppe ermittelt. Die festgestellten Kosten spiegeln die vorhandene
Kostensituation auf Vollkostenbasis wider, d.h. in den Kosten sind eventuelle Unwirtschaftlichkeiten
auch weiterhin enthalten.
Kosteninformationen zu Wirtschaftlichkeitsreserven werden darstellbar, wenn das skizzierte
Fallkostenkalkulationsmodell um eine Prozesskostenkalkulation erweitert wird. Diese
Maßnahme hat zum Ziel, Plankosten zu generieren. Die durch eine Prozessanalyse identifizierten
und beschriebenen kleinsten Bausteine der Teilprozesse sind substanzielle Grundlage
bei der Festlegung der Planprozesskosten. Die Prozesskostenkalkulation ist besonders
gut anwendbar, wenn der Gemeinkostenanteil in der Wertschöpfung besonders hoch ist.
Die erlaubten Kosten, die sich aus den DRG-Fallpauschalen ableiten lassen, werden
bereichsübergreifend durch die Kosten- bzw. Leistungsstellen prozessbezogen ermittelt
und kalkulatorisch zusammengefasst. Die ehemaligen Gemeinkosten pro Leistungseinheit
sind bei dieser Methode detailliert aufgeschlüsselt.
Abb. 1
Abb. 2
Tab. 1 Auswahl von DRG-Gruppen inklusive Gewichtungen.
DRG-Gruppe
|
DRG-TEXT
|
rel. Gewicht Australien
|
L42Z
|
extrakorporale Stoßwellen-Lithotrypsie (ESWL) bei Harnsteinen |
0,52 |
L41Z
|
Zystourethroskopie, ohne Komplikationen bzw. Begleiterkrankungen |
0,45 |
L66Z
|
Strikturen der Urethra |
0,47 |
L64Z
|
Harnsteine und Obstruktionen der Harnwege |
0,51 |
L63C
|
Infektionen der Nieren und Harnwege, Alter unter 70 Jahre |
0,78 |
L60C |
Nierenversagen, Alter unter 70 Jahre, ohne katastrophale oder schwerwiegende Komplikationen
bzw. Begleiterkrankungen |
0,94 |
L63A
|
Infektionen der Nieren und Harnwege, Alter über 69 Jahre, mit katastrophalen oder
schwerwiegenden Komplikationen bzw. Begleiterkrankungen |
1,95 |
L62A
|
Neubildungen der Nieren und Harnwege mit katastrophalen oder schwerwiegenden Komplikationen
bzw. Begleiterkrankungen |
1,97 |
L01B
|
Nierentransplantation ohne katastrophale oder schwerwiegende Komplikationen bzw. Begleiterkrankungen |
6,47 |
M63Z
|
Eingriffe zur Sterilisation beim Mann |
0,33 |
M05Z
|
Circumcision (Beschneidung) |
0,41 |
M61B
|
benigne Prostatahypertrophie ohne katastrophale oder schwerwiegende Komplikationen
bzw. Begleiterkrankungen |
0,48 |
M04B
|
Eingriffe an den Hoden ohne Komplikationen bzw. Begleiterkrankungen |
0,59 |
M62B
|
Entzündungen der männlichen Geschlechtsorgane ohne Komplikationen bzw. Begleiterkrankungen |
0,61 |
M61A |
benigne Prostatahypertrophie mit katastrophalen oder schwerwiegenden Komplikationen
bzw. Begleiterkrankungen |
1,22 |
M02B
|
transurethrale Prostatektomie ohne katastrophale oder schwerwiegende Komplikationen
bzw. Begleiterkrankungen |
1,26 |
M01Z
|
größere Eingriffe am männlichen Becken |
3,16 |
Tab. 2 Wichtig für die Leistungsfähigkeit des DRG-Systems ist die Qualität der Daten.
I21.3 Akuter transmyokardialer HI
|
N18 Chronische Niereninsuffizienz
|
N18 Chronische Niereninsuffizienz |
I21.3 Akuter transmyokardialer HI |
I10 essentielle Hypertonie |
I10 essentielle Hypertonie |
E11.8 Diabetes Mellitus Typ II rV =2,25 |
E11.8 Diabetes Mellitus Typ II rV = 1,27 |
Tab. 3 Durch unzureichende Kodierung können zentrale Informationen verloren gehen.
I50.1 Linksherzinsuffizienz
|
I50.1 Linksherzinsuffizienz
|
I25.1 artherosklerotische Herzkrankheit |
I25.1 artherosklerotische Herzkrankheit |
N18 Chronische Niereninsuffizienz |
N18 Chronische Niereninsuffizienz |
N39 Harnweginfekt Lokalisation n.n.b. |
--- Harnwegsinfekt Lokalisation n.n.b. |
E11.8 Diabetes Mellitus Typ II rV = 1,22 |
E11.8 Diabetes Mellitus Typ II rV = 1,22 |
Tab. 4 Der CMI gibt die Aufwandskomplexität der behandelten Patienten an.
Fachabteilungscode
|
Fachabteilung
|
CMI
|
0107
|
Innere Medizin |
1,28 |
1500
|
Chirurgie |
1,49 |
2200
|
Urologie |
1,32 |
2400
|
Gyn./ Geburtshilfe |
0,63 |
2600
|
HNO |
0,82 |
Tab. 5 Die Formel für die Vergütung der stationären Krankenhausbehandlung lautet: Fallerlös
= rV der DRG-Gruppe x MBW.
DRG-Gruppe
|
DRG-TEXT
|
rV
|
MBW
|
Fallerlös |
L42Z |
Extrakorporale Stoßwellen-Lithotrypsie (ESWL) bei Harnsteinen |
0,52 |
5200 DM |
2704 DM |
L41Z |
Zystourethroskopie, ohne Komplikationen bzw. Begleiterkrankungen |
0,45 |
5200 DM |
2340 DM |
L66Z |
Strikturen der Urethra |
0,47 |
5200 DM |
2444 DM |
L64Z |
Harnsteine und Obstruktionen der Harnwege |
0,51 |
5200 DM |
2652 DM |
L63C |
Infektionen der Nieren und Harnwege, Alter unter 70 Jahre |
0,78 |
5200 DM |
4056 DM |
M01Z |
größere Eingriffe am männlichen Becken |
3,16 |
5200 DM |
16 432 DM |
|
|
|
Summe |
30 628 DM |
Tab. 6 Die Ausgleichsbeträge, die vom Gesetzgeber bestimmt wurden.
Jahr
|
Ausgleich Mehrerlöse
|
Ausgleich Mindererlöse
|
2003 |
75 % |
95 % |
2004 |
65 % |
40 % |
2005 |
65 % |
40 % |
2006 |
65 % |
40 % |