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DOI: 10.1055/s-2003-36876
PEG-Anlage beim einwilligungsunfähigen Patienten
Publication History
Publication Date:
23 January 2003 (online)

Frage: Bei Patienten, bei denen eine medizinische Indikation zu einer PEG-Anlage - z. B. wegen zentraler Schluckstörungen nach Schlaganfall - besteht, ergibt sich nicht selten das Problem, dass die Patienten einerseits in einen solchen Eingriff nicht mehr einwilligen können, andererseits aber keine Vormundschaft durch andere Personen besteht. In solchen Fällen behelfen wir uns oft damit, dass die nächsten Angehörigen dem Eingriff zustimmen. Ist ein solches Vorgehen erlaubt, oder muss in solchen Fällen auf die PEG-Anlage bis zur Einrichtung einer Vormundschaft aus juristischen Gründen verzichtet werden?
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Autor
Prof. Dr. med. R. Lemke
Arzt für Rechtsmedizin
Kelmesbergweg
12
52080 Aachen
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