Übergeordnetes Ziel jeder ärztliche Therapie alkoholkranker Menschen muss heute sein,
zum einen die Abstinenzmotivation und zum anderen die Krankheitseinsicht in die Grunderkrankung
(Abhängigkeit) zu fördern. Von wesentlicher Bedeutung in diesem prozesshaften therapeutischen
Geschehen ist die Entgiftungsbehandlung. Denn es gelingt nur einer begrenzten Zahl
von Alkoholkranken, unmittelbar nach der Entgiftung eine mehrmonatige stationäre Entwöhnungsbehandlung
anzutreten. Weitaus mehr Patienten unterziehen sich im Laufe ihrer Suchterkrankung
einer oder wiederholten Entgiftungsbehandlungen, zu denen sie in vielen Fällen von
ihren betreuenden Ärzten zunächst leichter zu motivieren sind. Da in Allgemeinkrankenhäusern
Entgiftungsbehandlungen nur wenige Tage dauern, bieten sie allein schon aufgrund dieser
zeitlichen Limitation nur in Ausnahmefällen eine ausreichende Hilfestellung, um anschließend
ein abstinentes Leben zu führen.
Eine Entgiftung muss grundsätzlich eine eingehende somatische und psychiatrische Diagnostik
und die Behandlung von Entzugssymptomen und Folgeerkrankungen enthalten. Zur „qualifizierten
Entzugsbehandlung” (Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit,
Expertenkommission 1988) wird sie jedoch erst, wenn motivationsfördernde Interventionen
in multidisziplinären Teams (Ärzte, Psychologen, Sozialarbeiter) einbezogen werden,
welche darauf abzielen, die weitere Behandlungsbereitschaft und -fähigkeit der Patienten
zu fördern.
Stationäre Entgiftungen
Stationäre Entgiftungen
Primäres Ziel der traditionellen Entgiftungsbehandlung ist es, mithilfe einer adäquaten
medikamentösen Behandlung der vegetativen Entzugserscheinungen oder eines Delirium
tremens das Überleben des Patienten sicherzustellen [1]
[7]. Spezifische Maßnahmen gegen die Grunderkrankung der Abhängigkeit erfolgen bisher
jedoch nur in weniger als 10 % der Fälle [5]. Die Nachuntersuchungszahlen dieser traditionellen Entgiftung sind mit rund 40 %
Verstorbenen und nur 5 % Abstinenten nach durchschnittlich acht Jahren außerordentlich
schlecht [12]. Entsprechend häufig müssen die Patienten zu weiteren Entgiftungen in die stationäre
Behandlung zurückkehren [3]. Somit wird das Überleben akut zwar gesichert, die Einsicht in die Grundkrankheit
und die Motivation zur Veränderung des Verhaltens mit dem endgültigen Ziel der Abstinenz
werden jedoch nicht systematisch gefördert und kaum erreicht.
Darüber hinaus führen wiederholte Entzüge zu immer gravierenderen Schäden, zum Beispiel
durch exzitotoxische Schädigungen von Neuronen [4]. Sprechen die in das Entgiftungsgeschehen involvierten Neurotransmittersysteme von
mal zu mal stärker auf den Entzug an und ist dies mit einer Kaskade weiterer Folgen
- wie beispielsweise Krampfanfälle - verbunden, spricht man von einem Kindlingphänomen
[9]. Ob jemand drei oder 13 Entgiftungen mitmacht, ist also nicht ohne Bedeutung.
Als deletär erwies sich die alte Vorstellung, dass besonders schwere Entzüge eine
besonders gute Motivation für weiterführende Behandlungen erzielen würden. Auch der
frühere therapeutische Grundsatz, wonach die Patienten erst an einem Tiefpunkt angekommen
sein müssen, um entsprechende Schritte einzuleiten, ist aus heutiger Sicht obsolet.
Leider führt der administrative Aufwand infolge der Trennung der Zuständigkeiten zwischen
Krankenkassen und Rentenversicherern immer noch zu Wartezeiten und zu einer unbefriedigenden
Inanspruchnahme der Rehabilitationsbehandlung, womit erneute Entgiftungen mit allen
geschilderten Konsequenzen nötig werden können.
Bei der stationären Entgiftung in Allgemeinkrankenhäusern können so genannte Liaison-Dienste
das bestehende Versorgungssystem wesentlich verbessern. Dabei übernimmt eine suchtmedizinisch
geschulte Fachkraft die Weiterbildung und Supervision der Ärzte sowie des Pflegepersonals.
Von Fall zu Fall können auch direkte Patientenkontakte wahrgenommen werden. So könnte
eine zusätzliche Fachkraft im Rahmen eines Alkohol-Liaison-Dienstes für etwa 320 Betten
zuständig sein [10]. Mit diesen Maßnahmen kann die Rate der Vermittlung in weiterführende Therapieangebote
nahezu verdoppelt werden [9]. Darüber hinaus tragen sowohl eine bessere Fortbildung (Zusatzqualifikation „suchtmedizinische
Grundversorgung”, etwa 50 Stunden) als auch der Einsatz neuer rückfallprophylaktischer
Medikamente dazu bei, die ärztlichen Möglichkeiten innerhalb des Therapienetzes deutlich
zu erweitern.
Qualifizierte Entzugsbehandlung
Qualifizierte Entzugsbehandlung
Zudem könnte auch eine bessere therapeutische Nutzung der Phase der körperlichen Entgiftung
die Versorgung von Alkoholkranken verbessern. Anstatt die Entgiftung passiv zu erleiden,
könnten wir diese Phase für den Abhängigen aktiv gestalten. Ansätze hierzu haben schon
1988 die Empfehlungen der Expertenkommission angedeutet. Unter dem programmatischen
Titel „Keine Entgiftung ohne psychotherapeutische Begleitung” stellten Mann und Stetter
eine Konzeptualisierung dieser Ideen vor [7].
Wesentliche Merkmale der erweiterten Entgiftung, für die sich der Begriff „qualifizierte
Entzugsbehandlung” durchgesetzt hat, sind neben einer differenzierten, somatisch gut
fundierten Diagnostik sowie der Behandlung der Entzugssymptome, der körperlichen Begleiterkrankungen
und der Folgeerkrankungen vor allem das Fehlen abwehrender Aufnahmeprozeduren, motivationsprüfender
Schwellen oder abwertender Konfrontationen.
Nach dieser Definition ist die körperliche Entzugssituation eine Chance, durch gezielte
psychotherapeutische Beeinflussung Motivationsarbeit zu leisten. Ziel dieser Maßnahmen
ist die konsequente Erarbeitung einer hinreichenden Krankheitseinsicht, die - über
verschiedene Motivationsstrategien verstärkt - letztendlich zu der Bereitschaft des
Patienten führt, eine weiterführende Behandlung anzutreten. Ein derartiger Prozess
ist langwierig, sodass die Behandlungsdauer mit drei bis sechs Wochen anzusetzen ist.
Dies trägt außerdem dazu bei, das protrahierte Entzugssyndrom mit seiner erhöhten
Rückfall- und Suizidgefährdung besser beherrschen zu können.
Günstige Ergebnisse nach qualifiziertem Entzug präsentierten auch Forscher aus Jena,
Lübeck, Mannheim und Würzburg [Tab. 1]. Im Sinne von sekundärpräventiven Maßnahmen leisteten sie damit einen nachhaltigen
Beitrag zu einer früheren Diagnostik und Intervention. Ihre Resultate ließen sich
nicht nur anhand von Erfolgszahlen bezüglich des Trinkverhaltens belegen, sondern
auch durch eine Senkung der Kosten, da in der Folgezeit signifikant weniger Krankenbehandlungen
in Anspruch genommen wurden [2].
Ziele der qualifizierten Entzugsbehandlung
Ziele der qualifizierten Entzugsbehandlung
Neben dem primären Ziel der körperlichen Entgiftung bei akut intoxikierten Patienten
geht es bei der qualifizierten Entzugsbehandlung vor allem darum, den Patienten zu
akzeptieren, sein Selbstwertgefühl zu stabilisieren und eine Vertrauen fördernde Atmosphäre
zu schaffen. Vor diesem Hintergrund kann die Krankheits- und Problemeinsicht sowie
das Gesundheitsbewusstsein gefördert werden. Erst bei einer tragfähigen therapeutischen
Beziehung gewinnen konfrontative Elemente an Bedeutung. Der Leidensdruck des Patienten,
sein Hilfewunsch, seine Erfolgserwartungen und die von ihm erwarteten Kosten einer
Entwöhnungstherapie werden evaluiert und die zugrunde liegenden Kognitionen und Affekte
mit dem Ziel bearbeitet, die Bereitschaft zum Antritt einer ambulanten oder stationären
Entwöhnungsbehandlung zu erhöhen.
Die Eigenmotivation zur Abstinenz ist - im Gegensatz zu Entwöhnungsbehandlungen -
keine Eingangsvoraussetzung für eine qualifizierte Entzugstherapie. Vielmehr besteht
eines der Therapieziele eben gerade darin, die Abstinenz- und die Veränderungsbereitschaft
zu fördern. Kontrollierte Studien belegen die Effekte derartiger psychotherapeutischer
Interventionen, die bereits im ambulanten Kontakt und auch in der Entgiftungsphase
beginnen sollten [11].
Psychotherapeutische Interventionen
Psychotherapeutische Interventionen
Jede Therapie sollte soweit als möglich auf die individuelle Situation und Person
des jeweiligen Patienten abgestimmt werden. Dennoch lassen sich einige wesentliche
Merkmale beschreiben, welche die therapeutische Arbeit in der Entzugsphase kennzeichnen
[6]:
-
Der persönliche therapeutische Kontakt sollte so früh wie möglich hergestellt werden,
damit die Krisensituation mit ihren spezifischen Möglichkeiten genutzt werden kann.
-
Alle psychotherapeutischen Interventionen sollten auf die Abhängigkeitserkrankung
fokussieren.
-
Überschaubaren Zielen ist der Vorzug gegenüber groß angelegten „Veränderungsvorstellungen”
zu geben.
-
Zwischen Patient und Therapeut und auch in therapeutischen Gruppen sollten erreichbare
Schritte auf diese Nahziele hin thematisiert werden. Für die Therapeuten geht es darum,
aktive Hilfestellungen zur Bewältigung der unmittelbar anliegenden Probleme zu leisten.
-
Sowohl der Patient als auch der Therapeut muss akzeptieren, dass in dieser Therapiephase
(bei der zumeist auf einige Tage bis wenige Wochen beschränkten Zeit), eine „zufriedene
Abstinenz” als übergeordnetes Ziel zwar ins Auge gefasst werden kann. In aller Regel
sind jedoch für die schwer abhängigen Patienten hierzu wesentliche Umstrukturierungen
notwendig, die sich als ein monate-, oft sogar jahrelang andauernder Prozess gestalten,
der weitere therapeutische Hilfe nötig macht.
-
Im Sinne der „Motivationstherapie” bietet es sich daher an, die Förderung der Bereitschaft,
weitere Hilfe anzunehmen, zum zentralen Therapieziel zu machen. Besonders bewährt
haben sich dabei klare Aussagen in dem Sinne, dass eine Besserung der Lebenssituation
durch eine weiterführende alkoholismusspezifische Behandlung zu erwarten ist.
-
Darüber hinaus kann die Motivationstherapie darin bestehen, Informationen über die
Krankheit mit der persönlichen Betroffenheit des Patienten und konkrete pathologische
Befunde - aber auch deren Rückbildung unter Abstinenzbedingungen - mit dynamischen
Prozessen zu verbinden, die Krankheitseinsicht und Motivationsförderung zum Gegenstand
haben.
-
Konkret und aktiv helfen kann man den Patienten darüber hinaus, indem man diesen Informationen
über weitere Behandlungsmöglichkeiten, insbesondere über die ambulante oder die stationäre
Entwöhnung gibt und mit ihnen die nächsten Schritte vereinbart, die zur Einleitung
derartiger Maßnahmen führen.
-
Die Kontaktaufnahme zu Betroffenen, die „es geschafft haben”, kann den Patienten helfen,
eine Perspektive zu gewinnen und Ratschläge anzunehmen, die aus dem Munde von Therapeuten
möglicherweise ihre Wirkung verfehlt hätten.
Bei der qualifizierten Entzugsbehandlung handelt es sich um eine eigenständige suchtspezifische
Form einer Krankenhausbehandlung für Abhängige. Dafür müssen mehr Ressourcen und längere
Behandlungszeiten vorgesehen werden als für die bisher völlig unzureichenden „Entgiftungen”,
von denen die Kalkulationen gegenwärtig ausgehen.
Bedeutung der DRGs
Bedeutung der DRGs
In Deutschland ist das bisherige Entgeltsystem ein Mischsystem aus tagesgleichen Pflegesätzen,
Fallpauschalen und Sonderentgelten. Kranken- und Rentenversicherung teilen die Kosten
für die Behandlung auf der Basis der „Vereinbarung Abhängigkeitserkrankungen” vom
1. Juli 2001 unter sich auf. Dabei übernimmt die Krankenversicherung im Normalfall
die „Entgiftungsphase” und die Rentenversicherung die „Entwöhnungsphase”. Letztere
ist eine Behandlung der „medizinischen Rehabilitation”, die auf Antrag erfolgt, und
deren Ziel - zumindest von Seiten der Rentenversicherung - die „Verbesserung bzw.
Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit” ist.
Momentan bestehen insbesondere bei der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung
Schwierigkeiten, was die Dauer des qualifizierten Entzugs im Sinne einer medizinischen
Akutbehandlung betrifft. In einigen Bundesländern (z.B. Berlin und Bayern) wird sehr
rigide verfahren, obwohl der rechtliche Anspruch des Patienten begründet ist (9).
In Nordrhein-Westfalen dagegen gibt es eine einvernehmlich zwischen Kranken- und Rentenversicherern
sowie den Krankenhausträgern vereinbarte „Drei-Wochen-Regelung”.
Die Behandlungsdauer im Allgemeinkrankenhaus steht ebenso unter Druck wie die „qualifizierte
Entzugsbehandlung” zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Vor diesem
Hintergrund ist die Diskussion über die Einführung der „diagnosis related groups”
(DRGs) in Krankenhäuser der Allgemeinversorgung zu sehen. Nach dem Gesundheitsreform-Gesetz
2000 wird in Deutschland ein pauschalierendes Entgeltsystem eingeführt werden. Der
Erlös (Preis) für die Behandlung eines Patienten ergibt sich dabei im Wesentlichen
aus der zur Krankenhausbehandlung führenden Hauptdiagnose, komplizierenden Begleiterkrankungen
und der medizinischen Bezugsleistung. In Deutschland wird zu diesem Zweck das australische
DRG- System adaptiert.
Dabei werden noch einmal alle bisher auch schon kontrovers diskutierten Fragen von
Zuständigkeit, Planung und Entwicklung von regionaler Versorgung angesprochen. Die
am häufigsten gestellten Fragen dabei sind:
-
Reichen die Fallpauschalen in den Allgemeinkrankenhäusern für eine umfängliche Behandlung
allein der somatischen Störungen aus?
-
Sind internistische Stationen in der Lage, eine Entzugsbehandlung durchzuführen, die
den derzeitigen Standards - das heißt der Einbeziehung zumindest von Motivationsanteilen
- Rechnung trägt?
-
Wird es nach einer Anfangsbehandlung im Allgemeinkrankenhaus zu einer vermehrten Verlegung
in psychiatrische Krankenhäuser kommen?
-
Wird es möglich sein, psychiatrische Kompetenz im Allgemeinkrankenhaus in die Behandlung
einzubinden?
-
Wird der Druck auf die Patienten, eine medizinische Rehabilitation zu beantragen,
noch zunehmen?
-
Wird bei knappen finanziellen Vorgaben die Möglichkeit der regionalen Zusammenarbeit
und eines fachlichen Austausches noch gegeben sein?
Die Fallkostenkonstellation der „qualifizierten Entzugsbehandlung” bildet das DRG-System
bisher nicht ab. Dies ist für qualifizierte Entzugsbehandlungen, die in der Psychiatrie
stattfinden, auch nicht nötig, denn bislang fällt die Psychiatrie gemäß § 17b KHG
nicht unter die DRGs. Soll die qualifizierte Entzugsbehandlung bei Alkoholabhängigkeit
(ICD 10 F10.2) jedoch in der Inneren Abteilung durchgeführt werden, ist die Kostengewichtung
keinesfalls kostendeckend. Die Kalkulationen für die DRG V60Z (Alkoholintoxikation
und -entzug) legt eine mittlere Verweildauer von 2,6 Tagen und für die V62A (Störungen
durch Alkoholmissbrauch und Alkoholabhängigkeit) von 6,8 Tagen zugrunde. Mit solchen
mittleren Verweildauern lässt sich der dem Stand der Wissenschaft entsprechende qualifizierte
Entzug nicht gewährleisten.
Somatische Abteilungen sollten durch eine geeignete Finanzierung in die Lage versetzt
werden, dieses anspruchsvolle, bewährte und im Gesamtverlauf kostensparende Angebot
der qualifizierten Entgiftung [2] hinsichtlich Behandlungsdauer und Personalausstattung angemessen zu realisieren.
Aus diesen Gründen wurde die Einrichtung einer neuen DRG „Qualifizierter Entzug bei
Störungen durch Alkohol und/oder Medikamentenabhängigkeit” - gesteuert über einen
neuen Operationsschlüssel (OPS-301 nach § 301 Sozialgesetzbuch V) „qualifizierter
Entzug” - beantragt. Der Operationsschlüssel wird in der stationären Versorgung eingesetzt
zur Verschlüsselung der medizinischen Prozeduren für die Abrechnung von Krankenhausleistungen
nach den Sonderentgelten und Fallpauschalen sowie nach dem System der DRG.
Ambulante Nachbetreuung
Ambulante Nachbetreuung
Im Anschluss an eine (teil-)stationäre Entzugs- oder Entwöhnungstherapie sollte unbedingt
eine ambulante Nachbetreuung angeboten werden. Denn diese unterstützt die Patienten
bei der Wiedereingliederung in ihr Alltagsleben und bietet eine schnelle und für die
Patienten unkompliziert zu erreichende Interventionsmöglichkeit während akuter psychischer
Krisen mit hoher Rückfallgefährdung. Der Schwerpunkt einer ambulanten Nachbetreuung
ist die Beibehaltung der Abstinenz und die Stabilisierung der in der (teil-)stationären
Phase initiierten Verhaltensänderung.
Eine besondere Rolle sollte hier der Zusammenarbeit psychosozialer Beratungsstellen
(z.B. Caritas, Diakonie) mit niedergelassenen Ärzten zukommen. Dies setzt allerdings
eine wesentlich bessere Aus-, Weiter- und Fortbildung in Suchtmedizin („Fachkunde
Suchtmedizin”, s.o.) sowie eine angemessene Honorierung voraus. Neben der regelmäßigen
ambulanten Betreuung der leichter Abhängigen und weniger Geschädigten durch Haus-
und Fachärzte hat sich die regelmäßige Teilnahme an Selbsthilfegruppen bewährt (zum
Beispiel Anonyme Alkoholiker, Blaukreuzler, Guttempler). Von besonderer Bedeutung
ist die medikamentöse Therapie der Rückfallprophylaxe, wie sie in diesem Heft ebenfalls
beschrieben ist.
Tab. 1 Ergebnisse nach qualifiziertem Entzug
|
Olbrich (2001)
|
Stetter und Mann (1997)
|
Veltrup (1995)
|
Böning et al. (2001)
|
Bauer und Hasenöhrl (2000)
|
Behandlung |
3 Wochen allgemeinpsy-chiatrische Station |
3 Wochen Suchtstation |
6 Wochen Suchtstation |
6 Wochen Suchtstation |
4-8 Wochen Suchtstation |
Zeitpunkt der Nachuntersuchung |
6 Monate |
8 Monate |
8 Monate |
12 Monate |
28 Monate |
Anzahl der Patienten |
102 |
529 |
196 |
151 |
92 |
Durchführung |
persönlich |
telefonisch |
persönlich |
persönlich |
postalisch |
Abstinenzrate der nachuntersuchten Patienten |
58 % |
52 % |
58 % |
x |
51 % |
Abstinenzrate bezogen auf die Ausgangsstichprobe |
48 % |
46 % |
38 % |
36 % |
32 % |
Vermittlung in weiterführende Behandlung |
|
46 % |
|
|
|
(modifiziert nach Mann 2002) |
Tab. 2 Ergebnisse nach stationärer Entwöhnungsbehandlung
|
stationäre Langzeit-therapie (Küfner und Feuerlein; 1989)
|
stationäre Langzeit-therapie (Zemlin et al.;1999)
|
stationäre/ambulante Therapie (Mann und Batra; 1993)
|
stationäre/ambulante Therapie (Mann et al.; 1996)
|
Behandlung |
stationäre Entwöhnungs-behandlung 4-6 Monate (21 Kliniken) |
stationäre Entwöhnungs-behandlung 6 Monate |
6 Wochen stationär, 1 Jahr ambulant |
6 Wochen stationär, 1 Jahr ambulant |
Zeitpunkt der Nachuntersuchung |
6 Monate |
1 Jahr |
1 Jahr |
1 Jahr |
Anzahl der Patienten |
1410 |
3060 |
790 |
212 |
Abstinenzrate |
67 % |
60 % |
68 % |
67 % |