ZWR - Das Deutsche Zahnärzteblatt 2003; 112(10): 470-475
DOI: 10.1055/s-2003-43198
Praxisjournal
Management
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Flexibilisierung der Praxisöffnungs- und Arbeitszeiten

A. Frodl1
  • 1Erding
Further Information

Publication History

Publication Date:
31 October 2003 (online)

In einem Großteil aller Zahnarztpraxen gelten nach wie vor standardisierte Öffnungszeiten. Dabei gibt es sicherlich manche Zahnärzte, die ihre Praxis durchgängig, früher, länger in den Abend hinein oder auch am Samstags Vormittag öffnen würden. Der Patientenzuspruch würde sich bestimmt erheblich vergrößern, wenn man sich für den Zahnarztbesuch nicht einen halben oder ganzen Tag frei nehmen müsste und sogar am Wochenende kommen könnte. Die Praxiskosten würden durch eine wesentlich höhere Auslastung der vorhandenen Kapazitäten drastisch gesenkt.

Das oft genannte Argument, mit dem diese Änderung der Praxisöffnungszeiten abgelehnt wird, ist die Behauptung, dass das Praxispersonal eine derartige Ausdehnung der Arbeitszeiten nicht mitmachen würde. Dies ist aber nur dann zutreffend, wenn von den Helferinnen verlangt würde, jeden Abend 2 Stunden länger, Mittwoch- und Freitagnachmittag sowie eventuell auch an Samstagen zusätzlich arbeiten zu müssen. Dass eine derartige Arbeitszeitverlängerung auf den Widerstand der Praxisangehörigen trifft, ist selbstverständlich. Auch wenn der Zahnarzt als Praxisinhaber oft gerne länger als 37,5 h in der Woche arbeiten würde, sollte er diese Bereitschaft bei seinem Personal nicht uneingeschränkt voraussetzen. Im Übrigen darf er Praxisöffnungszeiten von mehr als 8 h täglich mit Vollzeitarbeitskräften nur unter bestimmten, im Arbeitszeitrechtsgesetz (ArbZRG) genannten Bedingungen realisieren. Für Auszubildende unter 18 Jahren sind hinsichtlich der Arbeitszeiten darüber hinaus noch weitere Einschränkungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) sowie für die in der Regel weiblichen Praxisangehörigen besondere Arbeitszeitbeschränkun-gen durch das Mutterschutzgesetz (MSchG) zu beachten.

Die Lösung der aufgezeigten Einschränkungen der Praxisöffnungszeiten liegt in der Flexibilisierung der Arbeitszeit.

Die wichtigsten Vorteile flexibler Arbeitszeiten für die Zahnarztpraxis sind:

Ausdehnung der Praxisöffnungszeit mit dem Ziel, die Fixkosten pro Behandlungsfall zu vermindern Überbrückung von Differenzen zwischen längeren Praxisöffnungszeiten und kürzeren täglichen Arbeitszeiten Aufrechterhaltung bestehender Praxisöffnungszeiten trotz tariflicher Arbeitszeitverkürzungen Vermeidung von Arbeitsunterbrechungen (Pausen-, Erholungszeiten mit Schließung der Praxis) Anpassung der Arbeitszeit an kurzfristig schwankenden Arbeitsanfall (Quartalsabrechnung, Abwesenheiten des Zahnarztes) Verbesserung der Erreichbarkeit von und für Patienten durch Ausdehnung bzw. attraktive Lage der Praxisöffnungszeiten Bewältigung von Personalengpässen durch zeitlich flexible Einsatzmöglichkeiten Reduzierung von Fehlzeiten, Fluktuation und eine Verbesserung der Motivation der Beschäftigten durch Berücksichtigung ihrer persönlichen Arbeitszeitwünsche

Literaturhinweise

  • 1 Bauschke H-J. et al. . Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse.  Heidelberg: Sauer-Verlag. 2002; 
  • 2 Frodl A. Personalmanagement in der Zahnarztpraxis.  Stuttgart: Thieme. 1995; 
  • 3 Frodl A. Personalmanagement in der Arztpraxis. 2.  Aufl., Stuttgart: Hippokrates. 1999; 
  • 4 Frodl A. Personalmanagement.  Berlin: Quintessenz. 2000; 
  • 5 Frodl A. Der Zahnarzt als Personalmanager.  In: Börkircher H u. a. (Hrsg.): Unternehmen Zahnarztpraxis, Loseblattsammlung.  Heidelberg: Springer. 2000; 
  • 6 Herrmann L. Zeitgemäße Schichtpläne.  Renningen-Malmsheim: Expert-Verlag. 2001; 
  • 7 Kelm R. Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung.  Stuttgart: Kohlhammer. 2002; 
  • 8 Langmaak S. Teilzeitarbeit und Arbeitszeitflexibilisierung.  Berlin: Erich Schmidt Verlag. 2001; 
  • 9 Pulte P. Geringfügige Beschäftigung.  Heidelberg: Verlag Recht und Wirtschaft. 2003; 
  • 10 Wiegelmann L. Beitragsbemessungsgrenzen, Bezugsgrößen, Beitragssätze in der Sozialversicherung 2003.  Heidelberg: Recht und Wirtschaft. 2002; 

Korrespondenzadresse

Dipl.-Kfm. Dr. rer. pol. Andreas Frodl

Zur Pointnermühle 3

85435 Erding

Email: andreas.frodl@lfa.de

    >