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1 Formal sind dafür Methoden der Investitionsrechnung anzuwenden, d. h. streng genommen
das Hax-Weingartner-Modell, ggf. erweitert um Unsicherheitsaspekte (vgl. [19], S. 16 ff., [7], S. 435 ff., [9], S. 288 ff.). In praktischen Anwendungen wird freilich zumeist die Kapitalwertmethode schon ausreichen, die sich durch Abzinsung künftiger Zahlungen wegen entgangener
oder zu zahlender Zinsen auszeichnet (vgl. dazu etwa [8], S. 48 f., 55, 58 - 60, 130 - 132, [9], S. 292 ff.). Ihr Prinzip lässt sich auch auf Verbesserungen der Lebensqualität
übertragen, sofern man davon ausgeht, dass diese vergleichsweise umso weniger wert
sind, je später sie eintreten.
2 Dazu muss sichergestellt werden, dass in der Interventionsgruppe wie in der Kontrollgruppe
die Mischung der Patienten keine systematisch bedingten Einseitigkeiten aufweist.
3 Er setzte sich zusammen (vgl. Tab. [1]) aus Fragebogen zum allgemeinen Gesundheitszustand (SF-12), zum Reha-Status (IRES-2),
zur körperlichen Funktionsfähigkeit (FFbH) und zu den Kontrollüberzeugungen (KKG).
Ergänzend fanden sich im Zeitpunkt t0 Fragebogen zur sozialen Unterstützung (F-SOZU)
und zu den rehabilitationsbezogenen Erwartungen und Motivationen (FREM-17) sowie in
t1 und t2 zur Zufriedenheit (ZUF-8). Auf diese Weise sollten nicht nur Erfolgsindikatoren
abgefragt werden, sondern gleichzeitig die für deren Beurteilung wichtigen Erfolgsdeterminanten,
um sicherzustellen, dass das Ergebnis nicht etwa aufgrund falscher Erwartungen seitens
des Patienten (Stichwort: Reha = „Kurlaub”), Motivationen oder sonstiger Voraussetzungen
verfälscht wird (vgl. [13], S. 11 - 14). Alle eingesetzten Bogen wurden u. a. auch von der Arbeitsgruppe „Generische
Methoden”, Unterarbeitsgruppe „Variablen und Instrumente” empfohlen (vgl. [14]).
4 Sie enthalten u. a. die an die Einrichtungen zu zahlenden Kosten für die therapeutischen
Leistungen, die Fahrt- und sonstigen Nebenkosten, das Übergangsgeld und die damit
verbundenen übernommenen oder entgangenen Sozialversicherungsbeiträge sowie die während
der Projektlaufzeit anfallenden Renten wegen Erwerbsminderung.
5 Im Endeffekt beschränkte sich der Einsatz des Funktionsfragebogens Hannover (FFbH)
indikationsbezogen auf die Ausprägungen R für Rückenerkrankungen und OA für Erkrankungen
der großen Gelenke, da der einzige tatsächlich infrage kommende Patient mit polyartikulären
Gelenkerkrankungen (P) seine Maßnahme nicht antrat.
6 Für die Varianzanalyse wurden gemischte lineare Modelle gewählt, weil diese aufgrund
des verwendeten Algorithmus bei wiederholten Messungen auch dann funktionieren, wenn
nicht alle Messwiederholungen besetzt sind (vgl. [2], S. 428), während allgemeine lineare Modelle nur diejenigen Fälle auswerten können,
für die zu keinem Zeitpunkt Werte fehlen.
7 Während unter „Nebenkosten” im Text alle Kosten außerhalb der Kosten für die therapeutischen
Leistungen verstanden werden, gelten in den Konten der LVA M-V nur die beim Versicherten
anfallenden erstattungsfähigen Kosten als Nebenkosten, also etwa Fahrtkosten, Verpflegungskosten,
Kosten für eine Haushaltshilfe etc. Die Patienten dieser Studie beantragten allerdings
Erstattungen - außer für die Fahrtkosten - nur für nicht näher spezifizierte so genannte
„sonstige Kosten”.
8 Der Betrag von 920,31 € ist nur in zwei irregulären Fällen unterboten worden.
9 Dieser Einfluss der Kosten auf die Clusterbildung ließ sich nicht einmal durch eine
- zwecks besserer Vergleichbarkeit der verschiedenen Dimensionen vorgenommene - Transformation
aller Werte auf einer Skala von 0 - 1 (niedrigste Kosten werden als Nullpunkt festgelegt,
höchste als 1) beseitigen.
10 Unterschiede zu den vorher beschriebenen Anteilen an Kostengruppen ergeben sich daraus,
dass dieser Abbildung nur der Teil der Fälle zugrunde liegt, der für den IRES zu den
Zeitpunkten t0 und t1 Ergebnisse hatte.
PD Dr. habil. Heinz Eckart Klingelhöfer
Universität Greifswald
Friedrich-Loeffler-Straße 70
17489 Greifswald
Email: hekling@uni-greifswald.de