PiD - Psychotherapie im Dialog 2005; 6(2): 214-215
DOI: 10.1055/s-2005-866832
Interview
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

„Die Bedeutung der Psychotherapie ist deutlich gestiegen …”

Die Bundesministerin für Gesundheit und Soziales, Ulla  Schmidt beantwortet Fragen von Steffen  Fliegel und Arist  von Schlippe
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Publication Date:
23 May 2005 (online)

PiD: Ist die Bedeutung von Psychotherapie aus Ihrer Sicht derzeit eher sinkend oder steigend?

Ulla Schmidt: Gerade die aktuellen Ereignisse, wie die Flutkatastrophe in Südostasien, zeigen, wie wichtig in bestimmten Situationen eine psychotherapeutische Betreuung ist. Opfer und Angehörige brauchen in solchen Situationen eine qualifizierte Unterstützung. Dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten dafür übernehmen, ist selbstverständlich.

Aber auch wenn man auf die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte zurückblickt, ist die Bedeutung der Psychotherapie deutlich gestiegen. Psychotherapie hat sich als fester Bestandteil der medizinischen Versorgung etabliert. In Fachkreisen wie in der Gesundheitspolitik stimmt man dahingehend überein, dass es psychotherapeutisch behandlungsbedürftige und behandelbare Krankheiten gibt. Dementsprechend besteht eine Leistungspflicht innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung.

Darüber hinaus hat der Gesetzgeber mit dem Psychotherapeutengesetz die Berufe der psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten geregelt. Psychotherapie wird inzwischen als eigenständiges Gebiet wahrgenommen. Ob und wie sich die Bedeutung der Psychotherapie in Zukunft ändern wird, ist aus meiner Sicht nicht pauschal zu beantworten. Dies hängt nicht nur von der zukünftigen Morbidität der Bevölkerung, sondern auch von gesundheitspolitischen und gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen, aber auch von der psychotherapeutischen Forschung der kommenden Jahre ab. Nicht ohne Grund wurde die Psychotherapie bei der letzten Fortschreibung des Gesundheitsforschungsprogramms der Bundesregierung „Forschung für den Menschen” aufgenommen, und es wurde ein eigener Förderschwerpunkt beschlossen. Vor dem Hintergrund zukünftiger Forschungsergebnisse im Bereich der Psychotherapie werden sich das Fachgebiet und die dieses Gebiet ausübenden Berufe weiterentwickeln.

Wird Psychotherapie weiterhin zur Regelversorgung gehören oder wird sie zu einer Leistung der Zusatzversicherung?

Es besteht nicht die Absicht, die gegenwärtigen gesetzlichen Regelungen zur psychotherapeutischen Versorgung zu ändern.

Welche Bedeutung hat Psychotherapie, Menschen, die schwer integrierbar in die Gesellschaft sind, in ihrer Lebensqualität zu fördern und zu unterstützen?

Aus meiner Sicht ergibt sich die Bedeutung der Psychotherapie für diese Personengruppe nur aus dem Einzelfall. Denn mangelnde oder fehlende gesellschaftliche Integration kann vielfältige Ursachen haben. Sie kann beispielsweise auf einer seelischen oder körperlichen Krankheit oder Behinderung beruhen, kann im Bereich der Migrationsproblematik, aber auch durch Konfrontation mit einem neuen soziokulturellen Umfeld entstehen. Ob ein Bedingungsgefüge vorliegt, auf dessen Grundlage über die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit psychotherapeutischer Maßnahmen entschieden werden kann, ist nur im individuellen Fall zu entscheiden.

Ich bin überzeugt, dass psychotherapeutische Maßnahmen bei vielen dieser Menschen positive Effekte auf die Emotionalität oder die Verhaltensweisen haben können. Dennoch begründen nach den geltenden Regelungen therapeutische Ziele wie „zwischenmenschliche Unterstützung”, „Förderung der Lebensqualität” oder „Integration in die Gesellschaft” für sich noch keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen. Sondern es muss im Einzelfall geprüft werden, ob die mangelnde Integration ursächlich mit einer gleichzeitig vorliegenden psychotherapiebedürftigen und psychotherapierbaren seelischen Erkrankung oder Behinderung verknüpft ist.

Kann Psychotherapie genutzt/benutzt werden, um Menschen in gesellschaftsbedingten Notlagen zu mehr Lebensqualität zu verhelfen?

Menschen in sozialen Notlagen fühlen sich häufig allein gelassen, von den Mitmenschen nicht wahrgenommen oder minderwertig und müssen sich deutlich mehr als andere Menschen um die eigene Existenz sorgen. Vor diesem Hintergrund dürften die in der Psychotherapie angewandten Behandlungsmethoden bei einer Vielzahl der hier angesprochenen Menschen durchaus zu positiven Effekten auf das Selbstgefühl oder allgemein auf die „Lebensqualität” beeinflussende Bereiche der Emotionalität, des Erlebens und des Verhaltens führen. Doch auch hier entspricht es nicht den Grundgedanken des Leistungsrechts der gesetzlichen Krankenversicherung, eine durch gesellschaftliche Not begründete verminderte „Lebensqualität” grundsätzlich medizinisch respektive psychotherapeutisch zu behandeln. Ein Anspruch im Sinne des Sozialrechts auf psychotherapeutische Leistungen ergibt sich auch bei dieser Personengruppe dann, wenn die vorgesehene psychotherapeutische Maßnahme der Heilung oder Besserung einer mit der gesellschaftlichen Notlage verbundenen seelischen Krankheit oder Behinderung dient.

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