Z Orthop Ihre Grenzgeb 2006; 144(1): 3
DOI: 10.1055/s-2006-933568
Orthopädie aktuell

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Der neue Hybrid-Facharzt Orthopädie/Unfallchirurgie und das geplante Arbeitszeitgesetz

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Publication Date:
23 February 2006 (online)

 
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    Der Begriff "Hybrid" ist den Orthopäden und Unfallchirurgen geläufig als Hybrid-Endoprothese, teils zementiert, teils zementfrei.

    Hybrid (lat. hibrida) bedeutet von zweierlei Herkunft, Mischling, Bastard, z.B. als Mischling von einer zahmen Sau und einem wilden Eber. (Georges, K.E.: 1869. Lat./Deutsch Handwörterbuch. Hahn'sche Verlagsbuchhandlung Leipzig)

    Die Bezeichnung "Hybrid-Facharzt" entstand in unserer Frühbesprechung als der erste Facharzt für Unfallchirurgie und Orthopädie nach der neuen Weiterbildungsordnung in unserer Abteilung gefeiert wurde. Bisher kam man zu diesem kombinierten Facharzt erst nach aneinander gereihter vollständiger chirurgischer, unfallchirurgischer und orthopädischer Fachausbildung. Nach der neuen Weiterbildungsordnung gelingt dies jetzt eher, vor allem, wenn - wie an unserer Klinik - in einer kombinierten orthopädisch-unfallchirurgischen Abteilung alles gleichzeitig weitergebildet wird: von der Sonographie der Säuglingshüfte bis zum Gammanagel.

    Voraussetzung ist die volle Weiterbildungsermächtigung des leitenden Orthopäden für das Fach Orthopädie und eine integrierte vollständige Unfallchirurgie mit D-Ambulanz und einer mindestens zweijährigen Weiterbildungsermächtigung des Abteilungsleiters für Unfallchirurgie. Assistenten und Oberärzte arbeiten gleichzeitig in beiden Bereichen.

    Der klinische Alltag sieht dann so aus, dass gestandene Unfallchirurgen und Orthopäden im jeweils eigenen und anderen Bereich als Ausbilder und Auszubildende gleichzeitig tätig sind.

    Das klappt bei uns eigentlich ganz gut, denn alle haben nur ein Ziel: der neue Facharzt mit den erweiterten beruflichen Möglichkeiten - und das nicht erst im Methusalemalter.

    Bei diesem komprimierten Weiterbildungsprogramm mit versenkter Orthopädie bzw. Unfallchirurgie im jeweils anderen Fachgebiet ist es völlig illusorisch, nach dem geplanten Arbeitszeitgesetz die Anwesenheit der Ärzte im Tagesgeschäft der Klinik zu reduzieren. Die geforderten Weiterbildungsinhalte in beiden Fachbereichen könnten dann in der gegebenen Zeit nicht vermittelt werden. Das neue Arbeitszeitgesetz liegt auch sicher nicht im Sinne der weiterzubildenden Assistenten, die ihren Facharzt zeitgerecht erreichen wollen, um dann die erweiterten beruflichen Möglichkeiten zu nutzen.

    Bleibt noch zu diskutieren, welcher Fachbereich bei der Genese des unfallchirurgisch orthopädischen Hybrids die zahme Sau oder den wilden Eber darstellt. Auf jeden Fall ist der Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie ein Bastard.

    Prof. Dr. Jürgen Krämer

    Direktor der Orthopädischen Universitätsklinik Bochum