Liebe DEGUM-Mitglieder,
DEGUM-Zertifizierung einer qualifizierten Ultraschallweiterbildung der Vorstand hat
auf Anregung der Bundesärztekammer beschlossen, ab 01.01.2007 Krankenhausabteilungen
und andere klinische Einrichtungen zu zertifizieren, die eine qualifizierte Ultraschallweiterbildung
durchführen. Das Zertifikat kann beantragt werden von Abteilungen, die folgende Voraussetzungen
erfüllen:
-
DEGUM-Ausbilder (Stufe 2) in der Abteilung
-
Nachweis eines Ausbildungscurriculums
-
Stellungnahme des Assistentensprechers zur Ultraschallweiterbildung (Ausbildungscurriculum
wird praktisch umgesetzt)
-
Gerätenachweis (DEGUM Stufe 2)
-
Nachweis Literatur-/Lehrbuchfundus und Internetzugang
-
Die Abteilung/Einrichtung muss das gesamte Spektrum des jeweiligen Fachs abdecken.
Anträge sind an die zuständige Sektion/den zuständigen Arbeitskreis zu richten. Die
Zertifizierung erfolgt für 3 Jahre. Es wird eine Gebühr von 150 € erhoben.
In Vorbereitung ist außerdem die Zertifizierung interdisziplinärer Ultraschallzentren.
Mit herzlichen Grüßen
Prof. Dr. Eberhard Merz, Präsident der DEGUM
Prof. Dr. Christian Arning, Vizepräsident der DEGUM