Für Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel gelten jeweils spezielle
Rechtsvorschriften, die neben den für alle Lebensmittel gültigen Rahmenbedingungen
zu berücksichtigen sind. Daraus resultieren spezifische Vorgaben hinsichtlich Zusammensetzung
und Deklaration. Bei diätetischen Lebensmitteln sind grundsätzlich höhere Anforderungen
zu erfüllen als bei Nahrungsergänzungsmitteln. So müssen sich diätetische Lebensmittel
vor allem für den jeweiligen Zweck eignen und für die angesprochenen Personenkreise
von Nutzen sein.
Lebensmittel - Arzneimittel - Nahrungsergänzungsmittel - diätetische Lebensmittel
- Zusatzstoffe