intensiv 2008; 16(1): 2-3
DOI: 10.1055/s-2008-102706
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Hanno H. Endres1 , Holger Beuse1
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Publication Date:
01 February 2008 (online)

Berufsordnung für Pflegefachkräfte im Saarland

Nach Bremen hat nun das Saarland als zweites Bundesland eine verbindliche Berufsordnung für Pflegefachkräfte erlassen. Die Notwendigkeit wurde in der Fachdiskussion immer wieder deutlich gemacht, um die Berufsaufgaben examinierter Pflegefachkräfte präzise zu formulieren und die Tätigkeiten in Bezug auf andere Berufsgruppen abzugrenzen.

„Die Krankenpflege hat sich in den vergangenen Jahren zu einem selbstbewussten Beruf entwickelt, der einen selbstbestimmten und eigenständigen Anteil an der Gesundheitsversorgung hat”, so Saar- Gesundheitsminister Josef Hecken. „Aufgrund der fortschreitenden Professionalisierung der Pflege verbunden mit gravierenden Veränderungen im Berufs- und Handlungsfeld benötigen Pflegefachkräfte zur Stärkung ihrer Position eine Orientierung für ihr berufliches Handeln. Mit der Berufsordnung werden die allgemeinen und speziellen Berufsaufgaben der Pflegefachkräfte im Saarland geregelt. Die Berufsordnung basiert auf dem Ethikkodex für Pflegende des International Council of Nurses (ICN).”

Von der Berufsordnung werden im Saarland 10 000 Männer und Frauen erfasst, die im Bereich der Krankenpflege arbeiten. Im Land Bremen trat eine entsprechende Verordnung schon zum 1.1.2005 in Kraft. Wenn es im Drei-Jahres-Rhythmus weitergeht, sind die 16 Bundesländer bis 2050 durch (www.saarland.de/ 6867_32 676.htm). (holbeu)

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