Rofo 2008; 180(6): 581
DOI: 10.1055/s-2008-1079367
Mitteilungen der ÖRG

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Statuten für die Verleihung des Robert Kienböck-Preises der Österreichischen Röntgengesellschaft

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Publication Date:
26 May 2008 (online)

 
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    Zur Erinnerung an den hervorragenden österreichischen Arzt der Pionierzeit der medizinischen Radiologie, Professor Dr. Robert Kienböck, hat der Vorstand der ÖRG beschlossen, einen "Robert Kienböck-Preis" zu stiften.

    Der Robert Kienböck-Preis kann für eine hervorragende wissenschaftliche Originalarbeit auf dem Gebiete der Radiodiagnostik bzw. auf dem Gebiete der diagnostischen bildgebenden Systeme an junge Mitglieder der ÖRG verliehen werden; er besteht aus einer Urkunde und einem Geldbetrag (z.Zt. in Höhe von € 2000.-). Der Geldbetrag wird aus den Mitteln der ÖRG gespeist.

    Eine für den Preis eingereichte Arbeit muß als Sonderdruck oder als ein zur Publikation angenommenes Manuskript vorliegen und darf am Tage der Ausschreibung nicht älter als zwei Jahre sein; sie muß bis zum Einreichungstermin 27.06.2008 in fünffacher Ausfertigung bei der Österreichischen Röntgengesellschaft, c/o Wiener Medizinische Akademie, z. H. Frau Konstantinou, Alser Straße 4, Direktionsgebäude, I. Hof/2.Stock, 1090 Wien, eingelangt sein.

    Da der Preis der Förderung junger Radiologen dienen soll, sind Habilitationsschriften sowie Arbeiten von Habilitierten und Primarärzten (Chefärzten) von der Einreichung ausgenommen. Ein Bewerber kann - federführend - nur eine Arbeit einreichen.

    Unmittelbar nach dem Einreichungstermin übergibt der Präsident der ÖRG dem Vorsitzenden des Kuratoriums die eingereichten Arbeiten ohne Nennung von Namen und Dienststelle der Autoren. Das Kuratorium, dem es vorbehalten bleibt, Expertengutachten einzuholen, bestimmt innerhalb dreier Monate mit Stimmenmehrheit, ob eine bzw. welche von den eingereichten Arbeiten prämiert werden soll; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden; die Entscheidung des Kuratoriums ist endgültig und unanfechtbar.

    Alle mit der Preisverteilung befaßten Personen sind zu strengstem Stillschweigen verpflichtet; der Vorstand der ÖRG ist lediglich über Zahl und Titel der eingereichten Arbeiten sowie - später - über die Entscheidung des Kuratoriums zu informieren.

    Der Robert Kienböck-Preis wird im Rahmen der Jahreshauptversammlung der ÖRG in festlicher Weise vom Präsidenten der Gesellschaft überreicht.

     
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