Ultraschall Med 2008; 29(3): 332
DOI: 10.1055/s-2008-1080983
ÖGUM-Mitteilungen

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Gegenseitige Anerkennung der US-Ausbildung von DEGUM, ÖGUM und SGUM

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Ass. Prof. Dr. Christian Kollmann

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Währinger Gürtel 18-20, E 4L

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Email: christian.kollmann@meduniwien.ac.at

Publication History

Publication Date:
01 July 2008 (online)

 
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    Beim Treffen der Vorstände der deutschsprachigen Ultraschallgesellschaften am 11. und 12. April 2008 in Salzburg wurde ein jahrelanger Entwicklungsprozess abgeschlossen: Ausbildungen in den verschiedenen US-Disziplinen werden gegenseitig anerkannt. Alle drei Gesellschaften haben zumindest ein 2-Kurs-System (DEGUM und SGUM 3); es sind einvernehmliche Kurse mit gemeinsamen Plaketten. Gewisse Unterschiede werden bestehen in deren zeitlichen Ausdehnung, der zeitlichen Verteilung von Praxis und Theorie: maximal 6 Kursteilnehmer pro Praktikumsplatz mit Tutor. Eine Aktivzeitangleichung während der Kurse (praktischer Teil) wird empfohlen, von der SGUM auch das "Final teaching". Das heißt, dass für Spitalsärzte das ÖGUM-Zertifikat auch in D und CH voll gilt, wenn jemand in eine Klinik ins Ausland wandert.

    Wer mit der Ausbildung aus dem Ursprungsland sich in einem anderen Land niederlassen und verrechnen will, muss die lokalen Erfordernisse ergänzen:

    • in Deutschland über die in Österreich erforderlichen 40 Kursstunden hinaus einen Abschlusskurs im Ausmaß von 16 Stunden nach KV-Richtlinien absolvieren. In Deutschland wird die Verrechnung von der Kassenvereinigungen (KV) vergeben. Die Handhabung ist in den einzelnen Bundesländern etwas unterschiedlich. Am besten hält man sich an die Richtlinien der Bundes-KV (www.kbv.de) und erkundigt sich dann zusätzlich nach den Bundesländergepflogenheiten.

    • in der Schweiz einen Abschlusskurs der SGUM über 16 Stunden mit "final teaching". Diese Abschlussprüfung müssen auch die Schweizer KollegInnen machen. In der Schweiz besteht der einzigartige Vorteil, dass die wissenschaftliche Gesellschaft (SGUM) auch die Verrechnungsberechtigung vergibt. Details finden Sie unter www.sgum.ch

    • in Österreich einen von der ÖGUM zertifizierten Kursnachweis mit der geforderten Anzahl von Untersuchungen, die von einem Ausbildner supervidiert wurden. In Österreich erfolgt die Zuerkennung der Verrechenbarkeit durch die Landesärztekammern. Gegenwärtig gelten in Österreich noch die Songographie-Richtlinien aus dem Jahr 1993.

    Es werden auch die Lehrenden, die inhaltlichen Träger des Ausbildungssystems gegenseitig anerkannt, wobei die geläufigen Bezeichnungen bzw Titel noch beibehalten werden:

    • Ausbildner in A und D = Tutor in CH

    • Kursleiter in A und CH = Seminarleiter in D

    Mit besten Grüssen

    Prof. Dr. Gebhard Mathis, ÖGUM-Präsident

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