Ultraschall Med 2008; 29(3): 334
DOI: 10.1055/s-2008-1080985
SGUM/SSUM-Bulletin

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Neues von der "Tarif-Front"

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Publication Date:
01 July 2008 (online)

 
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Das leidige Kapitel RE III mit der Gesamtrevision des Kapitels "Bildgebende Verfahren" im Schweizerischen Tarmed-Tarif konnte noch immer nicht definitiv abgeschlossen werden. Nach der "Hau-Ruck-Technik" wurden wegen des sehr spät eingetroffenen Bundesrätlichen Segens zur Tarif-Revision innert weniger Tage über Weihnachten und Sylvester sowohl die Software-Lieferanten als auch die Ultraschall-Anwender mit insgesamt viermal hintereinander revidierten "Tarif-Patches" beliefert.

Leider gelang es den verantwortlichen Tariftechnikern selbst dabei aber nicht, eine fehlerfreie Tarifmechanik zu generieren, so dass am 1. Januar 2008 ein ungeheures Chaos bestand mit zahlreichen Fehlern und Anwendungs-Einschränkungen, welche sich in teilweise geradezu grotesker Art und Weise selbst gegenseitig ausschlossen! Hinzu kam, dass nur ein Teil der Kostenträger bereit war, für einen Monat Toleranz zu üben und noch den alten Tarif gelten zu lassen. So war es nicht verwunderlich, dass sich der Ärger der Anwender in Hunderten von teilweise sehr emotionalen E-Mails auch über Unschuldige entlud.

In äusserst mühsamen drei Fehlerkorrektur-Sitzungen mit allen Tarifpartnern konnte dann bis Ende März 2008 eine einigermassen logische und in vielen Teilen nun auch korrekte Tarif-Anwendung ermöglicht werden. Zahlreiche Differenzen aber sind verblieben und müssen nun bis zum nächsten Jahr in Verhandlungen bereinigt werden.

Ein grosses Problem, welches nicht befriedigend gelöst werden konnte, ist die Dignitätsfrage. Während sämtliche Module des Fähigkeitsausweises Sonografie nun korrekt abgebildet und zur Verrechnung berechtigt sind, sträubten sich die Kostenträger, eine analoge Verrechnung für diejenigen zu gestatten, welche aufgrund ihres Facharzttitels eigentlich noch am ehesten zur Verrechnung autorisiert wären. Um nur zwei Beispiele zu nennen: Die Fachärzte für Gastroenterologie dürfen die abdominalen Arterien nicht abrechnen und die Nephrologen nicht die Nierenarterien.

Zahlreiche weitere kleinere Differenzen sind ebenfalls noch ungelöst und es bleibt sehr zweifelhaft, ob unter solchen Umständen überhaupt ein Monitoring möglich ist, denn ein solches wurde als Bestandteil der Tarifrevision vereinbart.

Um den Anwendern einigermassen eine Übersicht über den Stand der Dinge zu ermöglichen, wurde die Webseite www.arzttarif.ch geschaffen, wo nicht nur über den Stand der Verhandlungen berichtet wird sondern auch zahlreiche nützliche und praktische Tipps zur Tarifanwendung aufgeschaltet wurden.

Es bleibt zu hoffen, dass für die nächsten hundert Jahre auf dem Gebiet der bildgebenden Verfahren keine Revision mehr ansteht...

Beat Dubs

Leiter der TaskForce Tarmed SGUM

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Auskünfte: SGUM/SSUM-Bulletin

Dr. med. Luciano Braun

Specialista FMH medicina interna

Ombudsmann SSUM/SGUM

Via Cantonale 37, 6930 Bedano, Schweiz

Tel.: +41-91/9451055, Fax: +41-91/9453355

Email: luciano.braun@bluewin.ch

 
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