Zusammenfassung
Bei Tumorpatienten bestehen ein erhöhtes Thromboembolierisiko und nicht selten gleichzeitig
ein erhöhtes Blutungsrisiko. Dies macht die Antikoagulation nicht ganz einfach. Es
muss stets eine individuelle Nutzen-RisikoAbwägung erfolgen. Stationäre Tumorpatienten
erhalten in der Regel eine medikamentöse VTE-Prophylaxe meist mit einem niedermolekularen
Heparin (NMH) in der Hochrisikoprophylaxedosierung. Bei ambulanten Tumorpatienten
ist das VTE-Risiko deutlich ge-ringer, sie erhalten nur dann eine medikamentöse Prophylaxe,
wenn zusätzliche prothrombogene Risikofaktoren vorliegen. Tumorpatienten mit akuter
VTE werden mindesten 3–6 Monate mit NMH in therapeutischer (gewichtsadaptierter) Dosis
behandelt, erst danach kann man ggf. auf Vitamin K-Antagonisten umsetzen. Neben den
etablierten Antikoagulanzien wie Heparinen, Vitamin-K-Antagonisten, Fondaparinux sind
in den letzten Jahren die direkten oralen Anti-koagulantien (DOAKs) hinzugekommen.
Die Zulassung der DOAKs erstreckt sich aktuell auf die Thromboembolieprophylaxe nach
elektiver Hüft- und Knietotalendoprothese, der Schlaganfallprophylaxe bei nicht-valvulärem
Vorhofflimmern und der Initial- und Folgetherapie nach tiefer Beinvenenthrombose und
Lungenembolie. In den Phase-III-Studien waren ca. 4–10 % Tumorpatienten integriert.
Die DOAKs haben hierbei gezeigt, dass sie mindestens gleichwertig sind im Vergleich
zur Standardtherapie bezüglich Rezidiv-VTE bei vergleichbarer Blutungsrate. Dies ist
ermutigend. Die Datenlage reicht aktuell jedoch noch nicht aus, um sie bei Tumorpatienten
einzusetzen. Entsprechende Studien speziell für Tumorpatienten stehen noch aus.
Schlüsselwörter
Antikoagulation - Tumor - niedermolekulare Heparine - DOAKs