DOI:
10.1055/s-00000112
ZWR - Das Deutsche Zahnärzteblatt
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Referenz
OLG Frankfurt. Urteil 8 U 251/05 vom 13. Juni 2006. Nichtaufklärung über die Risiken der Leitungsanästhesie – die hypothetische Einwilligung greift nicht durch.
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