Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift 2018; 13(03): 84-87
DOI: 10.1055/a-0599-4795
Praxis
Bundesdatenschutzgesetz
© Karl F. Haug Verlag in Georg Thieme Verlag KG

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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
11. Juni 2018 (online)

Summary

Gemäß DSVO gilt der Heilpraktiker als Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten seiner Patienten. Gesundheitsdaten dürfen nicht ohne Einwilligung der Patienten verarbeitet werden. Für diese gibt es formale Anforderungen wie die Belehrung über das Widerrufsrecht. Alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Umsetzen der DSGVO in seiner Praxis muss der Heilpraktiker – gegebenenfalls schriftlich – nachweisen.