Rehabilitation (Stuttg) 2018; 57(05): 289
DOI: 10.1055/a-0673-4829
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Rehabilitation und Beschäftigungsfähigkeit

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Publication Date:
16 October 2018 (online)

Bei den meisten Rehabilitanden der gesetzlichen Rentenversicherung wird durch Reha dauerhafte Erwerbsfähigkeit erreicht; innerhalb der ersten 2 Jahre nach medizinischer Rehabilitation sind 84% von ihnen wieder erwerbsfähig. Dies gab das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Mai 2018 im Namen der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hin bekannt.

Die Antworten des BMAS auf 11 Fragen der Fraktion über den Beitrag der Rehabilitation zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit geben Einblick in das aktuelle Rehabilitationsgeschehen, offenbaren aber auch Datenlücken. So teilte das BMAS auf die Frage, wie viele Beschäftigte nach Beendigung einer Rehabilitation weiterhin arbeiten können, mit, dass für die übrigen Rehabilitationsträger keine statistischen Daten vorliegen.

Die Fraktion wollte zudem u. a. wissen, wie viele Rehabilitations- und Teilhabeleistungen 2017 bzw. 2016 bewilligt wurden (Frage 1.) und wie hoch deren Kosten waren (2.). Andere Fragen bezogen sich auf die Förderung von Studien zur Wirksamkeit von Rehabilitation durch die Bundesregierung (5.), den Beitrag der Reha-Träger zur Identifikation von Personen mit Reha-Bedarf und ggf. zu einer Antragstellung (6.) sowie auf Inhalte und Stand der Umsetzung neuer gesetzlicher Instrumente wie rehapro (7.), Flexirentengesetz (8.) und Bonus-System beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (10). Schließlich fragte die Fraktion nach der bisherigen Entwicklung des Reha-Budgets der Deutschen Rentenversicherung und der Perspektive bis 2020 (11. a). Dabei bat sie die Bundesregierung auch um eine Einschätzung, ob sie den gegenwärtigen Berechnungsmodus des Reha-Budgets angesichts aktueller Herausforderungen für geeignet hält, den Bedarf abzudecken (11. d).

Der Inhalt der kleinen Anfrage mit dem Titel „Rehabilitation als Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit“ und die Antworten der Bundesregierung sind auf www.bundestag.de in Drucksache 19/2041 nachzulesen.

(Quelle: Deutscher Bundestag)