Rehabilitation (Stuttg) 2018; 57(05): 289
DOI: 10.1055/a-0736-2356
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Reha-Gutachten: Vergütungsniveau der Krankenkassen nicht sachgerecht

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Publication Date:
16 October 2018 (online)

Das Vergütungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung im Bereich der Rehabilitation ist weder transparent noch sachgerecht. Infolgedessen sind Rehabilitationseinrichtungen bundesweit chronisch unterfinanziert. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten, das die Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation (AG MedReha) im Mai 2018 vorgelegt hat. Dem Gutachten zufolge liegt das aktuelle Vergütungsniveau deutlich unter dem, was zur Erfüllung der Strukturanforderungen der Krankenkassen notwendig ist.

Bei der Ermittlung sachgerechter Vergütungssätze für die stationäre medizinische Rehabilitation orthopädischer, kardiologischer und geriatrischer Patienten gingen die Verfasser von den aktuellen Kostenstrukturen für Personal, Sachmittel sowie Bau und Ausstattung einer Einrichtung mit 300 Betten aus; zudem berücksichtigten sie die Rahmenempfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation. Für die drei Indikationen ergaben sich Vergütungssätze von 157 € (Kardiologie), 164 € (Orthopädie) und 265 € (Geriatrie).

Die heute im Markt realisierbaren Vergütungssätze der Krankenkassen liegen nach Ansicht der AG MedReha bis zu 30% unter diesen Werten. Die AG MedReha fordert daher eine zügige Anpassung der Vergütungssätze in der Rehabilitation, um die Versorgungsstrukturen zukunftssicher zu gestalten und dem Prinzip „Reha vor Pflege“ gerecht zu werden. Das Gutachten „Was kostet die Rehabilitationsleistung? – Kostenberechnung auf Basis struktureller Anforderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung“ wurde von der Beratungsgesellschaft aktiva im Auftrag der AG MedReha erstellt; es ist unter www.degemed.de/aktiva-gutachten-2018/ zu finden.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation