ZWR - Das Deutsche Zahnärzteblatt 2020; 129(05): 240
DOI: 10.1055/a-1108-6395
Hätten Sie’s gewusst?
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Der Sachverständige

Hans Ulrich Brauer
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Publication Date:
27 May 2020 (online)

De jure gilt der approbierte Zahnarzt als Gutachter. Er wird formal als sachverständig angesehen. Somit kann er im Auftrag staatlicher Institutionen gutachterliche Stellungnahmen abgeben. Generell kann ein Zahnarzt von einem Gericht in einem Zivilprozess oder einem Strafprozess als zahnärztlicher Gutachter bestellt werden. Lehnt er ab, so braucht er gute Gründe. Einen Gutachter bei Gericht nennt man Gerichtsgutachter. Ein Synonym wäre Gerichtssachverständiger oder kurz Sachverständiger.