Rehabilitation (Stuttg) 2020; 59(04): 251
DOI: 10.1055/a-1202-2904
Aus der DVfR

Der Rehabilitationsbegriff im Wandel – DVfR legt eigene Begriffsdefinition vor

Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) setzt sich für ein modernes und bedarfsgerechtes Rehabilitationssystem ein. Maßgebende Leitlinien sind für sie insbesondere Artikel 26 der UN-Behindertenrechtskonvention (Habilitation und Rehabilitation) und das SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) mit seiner Reform durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG). Vor diesem Hintergrund hat die DVfR unter Beteiligung aller Mitgliedergruppen und ausgewiesener Reha-Experten nach eingehender Diskussion eine eigene Definition des Begriffs „Rehabilitation“ erarbeitet. Mit der am 19.02.2020 im Hauptvorstand verabschiedeten Definition belegt die DVfR eine der wichtigsten Stärken ihrer Verbandsarbeit: den Einsatz interdisziplinärer Fachausschüsse mit hoher Expertise, die zu aktuellen Themen rund um Rehabilitation und Teilhabe Problemanalysen und Lösungsvorschläge verfassen und dabei alle Akteure konsensbildend unter einem Dach vereinen.



Publication History

Article published online:
26 August 2020

© Georg Thieme Verlag KG
Stuttgart · New York