Rehabilitation (Stuttg) 2020; 59(06): 323
DOI: 10.1055/a-1260-4723
Aktuelles

Handreichung zu UN-Verlautbarung über Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung

Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat im April 2018 die Allgemeine Bemerkung Nr. 6 (2018) veröffentlicht, in der er die Verpflichtungen der Vertragsstaaten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in den Bereichen Nichtdiskriminierung und Gleichberechtigung (Art. 5 UN-BRK) erläutert. Anlass zu der Verlautbarung war die Sorge des Ausschusses, dass sich die Vertragsstaaten mit dem Thema Behinderung primär auf der Grundlage des Fürsorgemodells bzw. des medizinischen Modells von Behinderung auseinandersetzen und damit Gefahr laufen könnten, die Anerkennung von Menschen mit Behinderungen als vollwertige Rechtssubjekte und Inhaber von Rechten im Sinne der UN-BRK zu behindern. Zudem bewertete der Ausschuss die Anstrengungen der Vertragsstaaten, Barrieren bei der Einstellung gegenüber Behinderungen zu überwinden, als unzureichend.



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Article published online:
07 December 2020

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