Rehabilitation (Stuttg) 2021; 60(02): 73
DOI: 10.1055/a-1396-9494
Aktuelles

Telematikinfrastruktur: Anschluss der Reha seit 01.01.2021 möglich

Dank dem im Herbst 2020 in Kraft getretenen Patientendatenschutzgesetz können sich ambulante und stationäre Rehabilitationseinrichtungen seit dem 01.01.2021 an die Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen anschließen. Die TI ermöglicht den elektronischen Datenaustausch zwischen Versicherten, Krankenkassen und Leistungserbringern und den Betrieb digitaler Anwendungen in der Gesundheitsversorgung. Um sich an das System anzubinden, benötigen Reha-Einrichtungen zahlreiche neue Hard- und Softwarekomponenten. Entsprechende Anschaffungs- und Betriebskosten werden von den Krankenkassen und Trägern der Deutschen Rentenversicherung ersetzt. Die dafür erforderlichen Finanzierungsvereinbarungen zwischen den Kostenträgern und den Verbänden der Leistungserbringer werden zurzeit noch verhandelt.

Anders als Krankenhäuser sind Reha-Einrichtungen derzeit nicht zum Anschluss an die TI verpflichtet. Künftig wird aber der Datenaustausch zwischen allen Beteiligten im Gesundheitswesen primär digital erfolgen. Die gematik GmbH hat den Auftrag zur Entwicklung der TI im Gesundheitswesen. Auf ihrem Fachportal https://fachportal.gematik.de bietet sie aktuelle Informationen zu Komponenten und technischen Standards.

(Quelle: RehaStimme Januar 2020)



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Article published online:
15 April 2021

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