Rehabilitation (Stuttg) 2021; 60(04): 224-225
DOI: 10.1055/a-1544-8664
Aktuelles

Nachholbedarf in der Digitalisierung

Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kommt in seinem Gutachten „Digitalisierung in Deutschland – Lehren aus der Corona- Krise“ vom März 2021 zum Ergebnis, dass das Land beim Ausbau digitaler Infrastruktur und Einsatz digitaler Technologien hinter viele OECD-Staaten zurückgefallen sei. Zwar habe die Corona-Krise nicht nur die Defizite der Digitalisierung in Deutschland offengelegt, sondern zugleich einen (wenn auch ungeplanten) Digitalisierungsschub erzeugt. Dieser habe aber nicht alle Gesellschaftsbereiche erreicht. So würden digitale Technologien und Prozesse z. B. im Gesundheitswesen bisher eher selten eingesetzt. Das Gutachten ist unter www.bmwi.de - > Ministerium - > Beiräte verfügbar.

Ähnlich bewertet auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen in seinem jüngsten Gutachten den Status quo der Digitalisierung in Deutschland. In der im März 2021 an das Bundesgesundheitsministerium übergebenen Veröffentlichung „Digitalisierung für Gesundheit – Ziele und Rahmenbedingungen eines dynamisch lernenden Gesundheitssystems“ erklärt er, die Gesundheit der Menschen in Deutschland könnte besser geschützt werden, wenn die Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen verantwortlich und sinnvoll genützt würden. Das Gremium plädiert für einen entschlosseneren Umgang mit Gesundheitsdaten. Die Corona-Pandemie habe gezeigt, wie wichtig es wäre, Gesundheitsdaten mit Bewegungs- und Kontaktdaten zu verknüpfen. Konzepte wie Datensparsamkeit seien von der Lebenswirklichkeit überholt. Erforderlich seien anstatt dessen wirksame Kontrollen und Schutzmechanismen, damit Daten gezielt für Forschung und Versorgung verwertet werden können, ohne in falsche Hände zu gelangen. Als Beispiel für Chancen der Digitalisierung führen die Sachverständigen die elektronische Patientenakte (ePA) und digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) an. Auf die ePA sollen künftig auch Reha- Einrichtungen zugreifen können, wenn sie sich an die Telematikinfrastruktur anschließen. Das Gutachten, die Pressemitteilung und ein Executive Summary sind abrufbar unter www.svr-gesundheit.de.

Der Bundesverband der Deutschen Berufsförderungswerke schildert in einer Sonderausgabe seiner Zeitschrift REHAVISION Erfolge bei der Digitalisierung im Bereich der beruflichen Rehabilitation. Heft 1/2021 mit dem Titel „Digitale Potenziale für berufliche Rehabilitation“ gibt Einblick, wie die Berufsförderungswerke in der Corona-Pandemie ihre Digitalstrategie umgesetzt und zugleich weiterentwickelt haben. Qualifizierungen im Homeoffice, psychologische Beratungen über Online-Plattformen virtuelle Info-Tage hätten gezeigt, dass berufliche Rehabilitation auch im Lockdown funktionieren kann. Neue Perspektiven versprechen sich die Berufsförderungswerke auch vom Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI). So wird in der Sonderausgabe u. a. das Projekt KI.ASSIST (Laufzeit 4/2019 bis 3/2022) vorgestellt, das den Einsatz von KI- basierten Assistenzdiensten in der beruflichen Rehabilitation erprobt. Eine Arbeitsgruppe des Projekts setzt sich dabei auch mit ethischen Anforderungen für einen verantwortungsvollen Einsatz von KI-Technologien zur Unterstützung der Teilhabe am Arbeitsleben auseinander. Auf die REHAVISION kann auf www.bv-bfw.de im Bereich „Service“ zugegriffen werden.

27 Organisationen aus Zivilgesellschaft, Kultur, Wissenschaft, Wirtschaft und öffentlicher Hand haben sich in der Initiative „Digital für alle“ mit dem Ziel zusammengeschlossen, digitale Teilhabe für alle zu fördern. Das Bündnis möchte den Menschen in Deutschland die Digitalisierung näher bringen und aufzeigen, wie sie davon profitieren können (siehe https://digitaltag.eu).

(Quelle: RehaStimme April 2021; BV BFW; BMWi; Digital für alle)



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Article published online:
24 August 2021

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