Rehabilitation (Stuttg) 2021; 60(05): 297
DOI: 10.1055/a-1588-0558
Aktuelles

Pflegereform vor Bundestagswahl 2021 beschlossen

Kurz vor Ende der 19. Amtsperiode hat der Bundestag eine kleine Pflegereform verabschiedet. Die Reform wurde am 11. Juni 2021 als Teil des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) beschlossen und am 25. Juni vom Bundesrat gebilligt. Zu ihren zentralen Bestimmungen gehört, dass künftig nur noch solche Pflegeeinrichtungen zugelassen werden, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif oder tarifähnlich bezahlen. Mit einem bundeseinheitlichen Personalschlüssel soll die Einstellung weiterer Pflegekräfte ermöglicht werden. Zugleich sollen die pflegebedingten Kosten für die Pflegebedürftigen ab Anfang 2022 durch eine nach Dauer der Pflege gestaffelte Senkung ihres Eigenanteils bis auf 30% zurückgehen. Zur Finanzierung wird der Pflegebeitrag für Menschen ohne Kinder von 3,3 auf 3,4% steigen; der Bund bezuschusst die Pflegeversicherung ab 2022 mit 1 Mrd. €.



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Article published online:
15 October 2021

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