Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19.11.2021 eine neue Richtlinie zur
außerklinischen Intensivpflege (AKI-RL) beschlossen. In der Richtlinie, die
die Regelungen des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes
(IPReG) konkretisiert, ist festgelegt, wann welche Thera-pieleistungen verordnet
werden können, welche Voraussetzungen dabei gelten und wie die
Zusammenarbeit der betreuenden Berufsgruppen koordiniert werden soll.
Qualitätssichernde Vorgaben für Wohneinheiten, in denen
beatmungspflichtige Patientinnen und Patienten betreut werden, sollen in
Rahmenempfehlungen folgen. Eine wesentliche Neuerung der AKI-RL ist, dass bei
beatmungspflichtig eingestuften Patientinnen und Patienten sehr frühzeitig
und regelmäßig überprüft wird, ob eine
Entwöhnung von der Beatmung möglich ist. Um in Kraft zu treten, muss
die Richtlinie noch vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
geprüft und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.