Rehabilitation (Stuttg) 2023; 62(05): 262-264
DOI: 10.1055/a-2152-3418
Recht – Meinung – Management

Finanzielle Absicherung während der Rehabilitation

Peter Norz

„Kann ich es mir überhaupt leisten, in Reha zu gehen?“ Dies dürfte häufig einer der ersten Gedanken sein, nachdem man die Zusage über eine Rehabilitationsleistung erhalten hat. Denn wer eine ganztägige medizinische oder berufliche Rehabilitation durchführt, kann währenddessen seinen Lebensunterhalt nicht selbst durch die Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit bestreiten. Trotzdem soll niemand aus finanziellen Gründen auf eine medizinisch erforderliche Rehabilitation verzichten müssen. Deswegen werden die eigentlichen Rehabilitationsleistungen durch Leistungen zum Lebensunterhalt, wie z. B. Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Ausbildungsgeld oder Unterhaltsbeihilfe ergänzt (§§ 65, 66 SGB IX). Nachfolgend werden anhand des fiktiven Fallbeispiels von „Herrn R.“, welcher gesetzlich kranken- und rentenversichert ist, kursorisch einige der oben genannten Geldleistungen vorgestellt.



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Artikel online veröffentlicht:
17. Oktober 2023

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