Minimale Hörschäden, auch als leicht- oder geringgradig bezeichnet, sind Hörverluste
von 20 bis 40 dB. Man spricht auch von minimaler Schwerhörigkeit, wobei diese sich
auf einen maximalen Hörverlust von 35 dB bezieht. Der Hörschwellenverlauf liegt zwischen
Normalhörigkeit und einer Höreinschränkung, die das alltägliche Leben und die zwischenmenschliche
Kommunikation einschränkt.