PSYCH up2date 2025; 19(04): 313-331
DOI: 10.1055/a-2448-2456
Störungsübergreifende Themen und Methoden

Unterbringung und Zwangsmaßnahmen

Aktuelle rechtliche Vorschriften des Bundes und der Länder
Arno Deister
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In den Regelungen zur Unterbringung von Menschen mit psychischen Erkrankungen gab es in den letzten Jahren grundlegende Veränderungen. Dabei ist das Selbstbestimmungsrecht gerade von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen durch grundlegende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gestärkt worden. Was ist nun bei der Entscheidung zu einer rechtlichen Unterbringung und bei der Anwendung von Zwangsmaßnahmen zu beachten?

Kernaussagen
  • Im Rahmen von schweren psychischen Erkrankungen kann es grundsätzlich auch zur Situation der akuten Eigen- oder Fremdgefährdung kommen, die eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik erfordert.

  • Eine Unterbringung ohne Zustimmung der betroffenen Personen bzw. gegen deren Willen kann grundsätzlich nur auf der Basis einschlägiger rechtlicher Bestimmungen durch ein zuständiges Gericht angeordnet und überwacht werden.

  • Regelungen, die sich mit der Frage der Unterbringung und Zwangsmaßnahmen von Menschen mit psychischen Erkrankungen befassen, finden sich in verschiedenen Rechtsgebieten, insbesondere im Betreuungsrecht und in den Unterbringungsgesetzen der Länder.

  • Eine wesentliche rechtliche Grundlage bildet das grundgesetzlich garantierte Recht auf Selbstbestimmung, das nur in besonderen Fällen eingeschränkt werden kann.

  • Das Bundesverfassungsgericht hat in den letzten Jahren einige grundlegende Urteile zu Fragen der Zwangsmaßnahmen, der Unterbringung der Fixierung gefällt.

  • Wesentliche Möglichkeiten, selbst frühzeitig über zu ergreifende Maßnahmen zu bestimmen, sind Vorsorgevollmachten und Behandlungsvereinbarungen.

  • Diverse gesetzliche Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern sind zwar unterschiedlich, weisen aber große Überschneidungen bezüglich grundlegender Regelungen auf.



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Article published online:
18 July 2025

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