Laryngorhinootologie 2025; 104(05): 304-310
DOI: 10.1055/a-2545-3341
Originalarbeit

Die Aufnahme einer Rehabilitationsmaßnahme in den Katalog der Anschlussrehabilitation (AHB) am Beispiel der Cochlea-Implantat-Folgetherapie

Article in several languages: English | deutsch
Stefanie Bruschke
1   Goethe-Universität Frankfurt, Universitätsmedizin Frankfurt, Klinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Frankfurt a. M., Deutschland
,
Roland Zeh
2   MEDIAN Kaiserberg-Klinik, Bad Nauheim, Deutschland
,
Uwe Baumann
1   Goethe-Universität Frankfurt, Universitätsmedizin Frankfurt, Klinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Frankfurt a. M., Deutschland
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Silke Helbig
1   Goethe-Universität Frankfurt, Universitätsmedizin Frankfurt, Klinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Frankfurt a. M., Deutschland
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Timo Stöver
1   Goethe-Universität Frankfurt, Universitätsmedizin Frankfurt, Klinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Frankfurt a. M., Deutschland
› Author Affiliations

Zusammenfassung

Im Rahmen einer medizinischen Behandlung oder eines chirurgischen Eingriffs kann eine Rehabilitationsmaßnahme angeschlossen werden. Diese Rehabilitation kann auch als sogenannte Anschlussheilbehandlung (AHB) durchgeführt werden. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat über einen Indikationskatalog definiert, nach welchen medizinischen Eingriffen eine AHB angeschlossen werden kann. Dieser Katalog wird regelmäßig überarbeitet und, falls erforderlich, erweitert. In dieser Arbeit wird der Prozess der Aufnahme der Cochlea-Implantat (CI)-Folgetherapie in den AHB-Indikationskatalog dargestellt. Dieser Prozess kann beispielhaft für andere rehabilitative Verfahren betrachtet werden.

Zunächst galt es, den Prozess der CI-Versorgung so zu gestalten, dass die formalen Voraussetzungen für eine AHB erfüllt wurden. Wesentliche Vorgabe war, dass die Rehabilitationsmaßnahme innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung aus der Klinik begonnen wird. Um dies zu gewährleisten, muss zuvor die Erstanpassung des CI-Prozessors (als Teil der Basistherapie) erfolgt sein. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde das Konzept der frühen Anpassung des CI-Prozessors (innerhalb von 2–3 Tagen nach OP) erfolgreich bestätigt. In einem anschließenden Pilotprojekt konnten ebenfalls die Machbarkeit und Sicherheit einer frühen Rehabilitation nach CI-Versorgung nachgewiesen werden. Damit war der prinzipielle Nachweis der Durchführbarkeit dieser Maßnahme als AHB erbracht. Nach Prüfung der Ergebnisse der Pilotstudie durch den Medizinischen Dienst wurde die Rehabilitation nach CI-Operation im September 2024 in den AHB-Indikationskatalog der DRV aufgenommen.



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Article published online:
05 May 2025

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