KJP up2date 2025; 02(04): 307-311
DOI: 10.1055/a-2652-9547
SOPs / Arbeitsabläufe

SOP: Wie kann die Überleitung zwischen Praxis und Klinik gut gelingen?

Authors

  • Sarah Hohmann

  • Gundolf Berg

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Die meisten psychisch erkrankten Kinder und Jugendlichen werden in ambulanten fachärztlichen oder therapeutischen Praxen betreut. Bei krisenhafter Zuspitzung oder stark eingeschränktem Funktionsniveau kann die Überleitung in den teil- oder vollstationären Behandlungssektor notwendig werden. Die folgende SOP versucht aus Praxis- und Klinikperspektive zu beleuchten, wie eine solche Überleitung und Zusammenarbeit bestmöglich gelingen können.

Zusammenfassung
  • Wichtigste Voraussetzung für gelingende Überleitungsprozesse ist eine gute allgemeine Vernetzung und fallbezogene Kommunikation zwischen den beteiligten Behandler:innen in den jeweiligen Sektoren. Hierfür müssen von beiden Seiten Zeiträume eingeplant und Erreichbarkeit ermöglicht werden.

  • In der Phase vor Aufnahme liegt die Aufgabe der ambulanten Behandelnden primär in der Indikationsstellung für die Zuweisung inklusive Einschätzung der Dringlichkeit, der Klärung des Auftrages mit den Betroffenen und ihren Familien und in der Abklärung der Voraussetzungen (Freiwilligkeit/Sorgerecht) für den stationären Aufenthalt. Die Klinik muss hierfür verlässliche Informationen zu Behandlungsangeboten und Wartezeiten und ein praktikables Anmeldeprocedere bereitstellen und sich bei hoher Dringlichkeit im Diskurs mit den ambulanten Behandler:innen um flexible individuelle Lösungen für den/die jeweilige Patient:in bemühen.

  • Zu Beginn der (teil)stationären Behandlung geht es vor allem um den Austausch von Informationen zur Klärung des Behandlungsauftrages durch Patient:innen und Angehörige und Vermeidung von unnötigen Doppeluntersuchungen auf Seiten der Klinik sowie zur Sicherstellung der Möglichkeiten zur weiteren Planung von Seiten der Praxen.

  • Während der (teil)stationären Behandlung sollte sichergestellt werden, dass die längerfristig behandelnde Praxis an wichtigen Gesprächen/Entscheidungen (Runde Tische etc.) beteiligt und gleichzeitig über relevante Entwicklungen (z.B. Installation von Jugendhilfeleistungen, Wohnort- oder Schulwechsel) auf dem Laufenden gehalten wird.

  • Steht die Entlassung an, muss der Entlasstermin von Seiten der Klinik rechtzeitig an die Praxis kommuniziert werden. Auch muss der Entlassbrief mit den relevanten Informationen bei Entlassung an die Weiterbehandelnden mitgegeben werden. Erneute direkte Gespräche zur Übergabe sind sinnvoll, um eine nahtlose Anschlussbehandlung ohne Informationsverluste zu ermöglichen.



Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
30. September 2025

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