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DOI: 10.1055/a-2657-1389
Leichenschau und Todesbescheinigung
Grundlagen und praktische HinweiseAutoren
Die ärztliche Leichenschau dient der sicheren Feststellung des Todes sowie der Differenzierung zwischen natürlicher und nicht natürlicher Todesart. Zudem kann sie wertvolle Hinweise auf die Todesursache liefern. Ein strukturiertes und lege artis durchgeführtes Vorgehen ist essenziell für eine fundierte Beurteilung. Dieser Beitrag erläutert die wesentlichen Aufgaben der Leichenschau und gibt praktische Hinweise zum Ausfüllen der Todesbescheinigung.
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Eine sorgfältig und lege artis durchgeführte Leichenschau, durchzuführen durch eine approbierte Ärztin oder einen approbierten Arzt, stellt die Basis für das Erkennen nicht natürlicher Todesfälle und ein korrektes Ausfüllen der Todesbescheinigung dar.
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Zu den wesentlichen Aufgaben der ärztlichen Leichenschau gehören die Todesfeststellung, die Feststellung der Identität, der Todesart und Todesursache sowie des Todeszeitpunkts.
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Sichere Todeszeichen sind Totenflecke, Totenstarre und Fäulnis, der klinisch festgestellte Hirntod oder Abbruch der Reanimation sowie Verletzungen, die mit dem Leben nicht zu vereinbaren sind.
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Atemstillstand, Pulslosigkeit, Areflexie und Auskühlung – insbesondere in Kombination mit einer Intoxikation – sind unsichere Todeszeichen. In diesen Fällen kann eine Reanimation erfolgreich sein.
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Die Todesursache ist eine medizinische Diagnose, die auf Basis von sichtbaren Befunden, der Krankengeschichte, den Umständen des Todeseintritts und der Auffindesituation mit unterschiedlicher Sicherheit erhoben werden kann.
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Die Todesart ist eine forensische Diagnose. Tötungen, Selbsttötungen und Unfälle sind nicht natürliche Todesfälle. Ein unklarer Tod liegt vor, wenn keine äußeren Einflüsse erkennbar sind, keine den Tod bedingenden Vorerkrankungen bekannt sind und vor allem, wenn der Tod unerwartet eintrat. Führt eine innere, krankhafte Ursache zum Tod, so handelt es sich um eine natürliche Todesart.
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Wird der Tod in der Todesbescheinigung als natürlich klassifiziert, erfolgt die Bestattung ohne Einschaltung von Ermittlungsbehörden. Bei nicht natürlichem oder ungeklärtem Tod muss die Polizei eingeschaltet werden; in diesen Fällen wird ein sog. Todesermittlungsverfahren eingeleitet, das durch die Staatsanwaltschaft geleitet wird.
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In der Todesbescheinigung müssen alle Krankheiten, Verletzungen und Unfälle dokumentiert werden, die direkt oder indirekt zum Tod geführt haben. In Zweifelsfällen sollte Rücksprache mit dem behandelnden Arzt genommen werden.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
31. Oktober 2025
© 2025. Thieme. All rights reserved.
Georg Thieme Verlag KG
Oswald-Hesse-Straße 50, 70469 Stuttgart, Germany
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