Notfall & Hausarztmedizin 2008; 34(7): 393
DOI: 10.1055/s-0028-1082160
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Opioide: Original und Generika häufig nicht therapieäquivalent - Schmerzpatienten leiden unter Austauschpflicht

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Publication Date:
06 August 2008 (online)

 

Mein Arzt entscheidet, welches Medikament ich bekomme - dieses Prinzip galt bis zum 1. April 2008 noch für starke Opioidanalgetika. Doch die Spitzenverbände der Krankenkassen und der Deutsche Apothekerverband haben einen neuen Rahmenvertrag zur Arzneimittelversorgung geschlossen. Danach sind diese Medikamente nun der Austauschpflicht unterworfen. Der Apotheker muss das vom Arzt verschriebene Präparat durch ein wirkstoffgleiches Präparat ersetzen, das entweder Bestandteil eines Rabattvertrags ist oder zu den drei preiswertesten Präparaten gehört. Wirkstoff, Abgabedosis und Packungsgröße müssen dabei übereinstimmen, die Darreichungsform muss vergleichbar sein. Der Arzt kann dies nur verhindern, indem er "Aut idem" ankreuzt.

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