Dtsch Med Wochenschr 1951; 76(31/32): 980-984
DOI: 10.1055/s-0028-1117364
Therapie

© Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Behandlungsergebnisse bei 200 Knochen- und Gelenktuberkulosekranken mit Tuberkulostatika, insbesondere Conteben (TB I/698)1

Richard May
  • Krankenanstalt Kreuth bei Tegernsee, Oberbayern (Leitender Arzt: Dozent Dr. H. May)
1 Erscheint ausf. in Brauers Beitr. f. klin. Tuberkulose.
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Publication Date:
05 May 2009 (online)

Zusammenfassung

  1. Es wird über die Erfahrung bei 200 Knochen- und Gelenktuberkulosekranken (ausnahmslos Erwachsene) berichtet, die mit tuberkulostatischen Substanzen, insbesondere Conteben (Tb I/698) behandelt wurden. Es handelte sich um 125 geschlossene und 75 fistelnde, mischinfizierte Prozesse, die gesondert besprochen werden.

  2. Bei geschlossenen Skelett-Tuberkulosen zeigten die Knochen- und Gelenkherde höchstens in 12% aller Fälle röntgenologisch auffallende Heilfortschritte, die sich auf die durchgeführte Chemotherapie beziehen ließen. Erfolge sind offenbar nur bei frischen Erkrankungsformen (erste Beschwerden nicht länger als 1 Jahr zurückliegend) bei jüngeren Individuen bis zum dritten Lebensjahrzehnt zu erwarten, und zwar ehestens, wenn möglichst frühzeitig eine kombinierte Streptomycin-Conteben- oder -PAS-Behandlung durchgeführt wird.

  3. Fistelnde Knochen- und Gelenktuberkulosen sind durch innerliche Tuberkulostatikagaben vielfach durchgreifend zu bessern. Fisteleiterungen im Bereich der Extremitäten und platten Knochen (Rippen, Brustbein usw.) sind mit Conteben, PAS oder Streptomycin — gegebenenfalls durch Kombination der drei Medikamente — teilweise zur Heilung zu bringen. Bei Wirbel- und Hüftgelenkstuberkulosen mit ausgedehnten Abszeß- und Fistelsystemen ist daneben häufig die Heranziehung unspezifischer Chemotherapeutika (Sulfonamide, Penicillin) zur Bekämpfung der Mischinfektion notwendig. Außerdem sind — soweit möglich — örtliche Fistelbehandlungen (Spülungen, Instillationen mit Conteben, 5—40%iger PAS- oder Streptomycinlösungen, Solvoteben) durchzuführen. Diese führen allerdings gewöhnlich nur zu Erfolgen, wenn die Abszeßhöhlen und Fistelgänge nicht zu ausgedehnt sind und keine dickschwartigen Wände haben.

  4. Bei Versagen innerlicher und örtlicher tuberkulostatischer Behandlung vermögen chirurgische Eingriffe, die unter „kombiniertem Chemotherapieschutz” ausgeführt werden müssen, in geeigneten Fällen sowohl geschlossene, als auch fistelnde Formen entscheidend zu beeinflussen.

  5. Die bisher bei der Behandlung der Knochen- und Gelenktuberkulose mit tuberkulostatischen Stoffen erzielten Fortschritte sind ermutigend. Sie berechtigen aber keineswegs dazu, die bisher bewährten Methoden, insbesondere die klimatische Allgemeinbehandlung und die Ruhigstellung, zu vernachlässigen.

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