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DOI: 10.1055/s-0028-1117364
© Georg Thieme Verlag, Stuttgart
Behandlungsergebnisse bei 200 Knochen- und Gelenktuberkulosekranken mit Tuberkulostatika, insbesondere Conteben (TB I/698)1
1 Erscheint ausf. in Brauers Beitr. f. klin. Tuberkulose.Publication History
Publication Date:
05 May 2009 (online)
Zusammenfassung
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Es wird über die Erfahrung bei 200 Knochen- und Gelenktuberkulosekranken (ausnahmslos Erwachsene) berichtet, die mit tuberkulostatischen Substanzen, insbesondere Conteben (Tb I/698) behandelt wurden. Es handelte sich um 125 geschlossene und 75 fistelnde, mischinfizierte Prozesse, die gesondert besprochen werden.
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Bei geschlossenen Skelett-Tuberkulosen zeigten die Knochen- und Gelenkherde höchstens in 12% aller Fälle röntgenologisch auffallende Heilfortschritte, die sich auf die durchgeführte Chemotherapie beziehen ließen. Erfolge sind offenbar nur bei frischen Erkrankungsformen (erste Beschwerden nicht länger als 1 Jahr zurückliegend) bei jüngeren Individuen bis zum dritten Lebensjahrzehnt zu erwarten, und zwar ehestens, wenn möglichst frühzeitig eine kombinierte Streptomycin-Conteben- oder -PAS-Behandlung durchgeführt wird.
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Fistelnde Knochen- und Gelenktuberkulosen sind durch innerliche Tuberkulostatikagaben vielfach durchgreifend zu bessern. Fisteleiterungen im Bereich der Extremitäten und platten Knochen (Rippen, Brustbein usw.) sind mit Conteben, PAS oder Streptomycin — gegebenenfalls durch Kombination der drei Medikamente — teilweise zur Heilung zu bringen. Bei Wirbel- und Hüftgelenkstuberkulosen mit ausgedehnten Abszeß- und Fistelsystemen ist daneben häufig die Heranziehung unspezifischer Chemotherapeutika (Sulfonamide, Penicillin) zur Bekämpfung der Mischinfektion notwendig. Außerdem sind — soweit möglich — örtliche Fistelbehandlungen (Spülungen, Instillationen mit Conteben, 5—40%iger PAS- oder Streptomycinlösungen, Solvoteben) durchzuführen. Diese führen allerdings gewöhnlich nur zu Erfolgen, wenn die Abszeßhöhlen und Fistelgänge nicht zu ausgedehnt sind und keine dickschwartigen Wände haben.
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Bei Versagen innerlicher und örtlicher tuberkulostatischer Behandlung vermögen chirurgische Eingriffe, die unter „kombiniertem Chemotherapieschutz” ausgeführt werden müssen, in geeigneten Fällen sowohl geschlossene, als auch fistelnde Formen entscheidend zu beeinflussen.
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Die bisher bei der Behandlung der Knochen- und Gelenktuberkulose mit tuberkulostatischen Stoffen erzielten Fortschritte sind ermutigend. Sie berechtigen aber keineswegs dazu, die bisher bewährten Methoden, insbesondere die klimatische Allgemeinbehandlung und die Ruhigstellung, zu vernachlässigen.