Notfall & Hausarztmedizin 2009; 35(4): 220
DOI: 10.1055/s-0029-1222520
Forum der Industrie

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart ˙ New York

Neu seit 1. April - Änderung der Rezeptpflicht

Further Information

Publication History

Publication Date:
02 May 2009 (online)

 

Johanniskrauthaltige Arzneimittel, die für die Behandlung von mittelschweren Depressionen zugelassen sind, sind seit dem 1. April 2009 rezeptpflichtig. Diesen Schritt hielt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) für notwendig, weil für Laien die Unterscheidung zwischen einer leichten und einer mittelschweren Ausprägung dieser Erkrankung nur schwer möglich sei. Nicht betroffen von dieser Regelung sind Johanniskrautpräparate, die nur bei leichten depressiven Zuständen oder Verstimungen eingesetzt werden. Diese unterliegen weiterhin nur der Apothekenpflicht. Verschreibungspflichtig sind seit Anfang des Monats auch Paracetamolpackungen, die mehr als 10 g des Schmerzmittels enthalten (Ausnahme: Paracetamolzäpfchen). Damit sollen die Patienten vor möglichen Leberschäden geschützt werden, die ab einer einmaligen Dosierung von mehr als 6 g auftreten können. Bei Kindern gelten schon geringere Mengen als gefährlich.

Quelle: Pressemitteilungen der Apothekerverbände Hessen und Rheinland-Pfalz sowie des Deutschen Grünen Kreuz

    >