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Notfall & Hausarztmedizin 2009; 35(4): 180-181
DOI: 10.1055/s-0029-1223231
DOI: 10.1055/s-0029-1223231
Praxismanagement
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York
Keine Patientendaten an private Dienstleister – Beauftragung von Abrechnungsstellen für GKV-Versicherte ist nicht mehr erlaubt
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
04. Mai 2009 (online)
Wenn zum Quartalsende die vierteljährliche Abrechnung ansteht, hagelt es schnell Überstunden – für die Ärzte, aber auch für ihr Personal. Gut dran ist, wer es sich leistet, diese Arbeit einer privaten Abrechnungsstelle zu übergeben. Doch Vorsicht: Ab Juli dieses Jahres ist dies – zumindest bei gesetzlich versicherten Patienten – nicht mehr möglich. Deren Daten dürfen nicht mehr an private Dienstleistungsunternehmen weitergegeben werden, wie das Bundessozialgericht Ende des letzten Jahres entschied.