Seit Inkrafttreten des §275 Abs.3 Satz3 SGB V besteht für die gesetzlichen Krankenkassen
die Möglichkeit den Medizinischen Dienst mit der Evaluation durchgeführter Hilfsmittelversorgungen
zu beauftragen. Im Referat werden erste Ergebnisse der Evaluation der Hilfsmittelversorgung
tracheotomierter und beatmeter Patienten in Berlin und Brandenburg durch die Zentrale
Begutachtung Hilfsmittel (ZBH) des MDK Berlin – Brandenburg dargestellt. Die Ausführungen
zeigen, dass die Evaluation durchgeführter Hilfsmittel-versorgungen für die gesetzlichen
Krankenkassen aber im Besonderen auch für den Versicherten selbst eine Chance zur
Sicherung der Versorgungsqualität bedeutet.