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DOI: 10.1055/s-0030-1266398
Welcher Fortschritt zählt? Moderne Medizin verlangt innovative Wege in der Sozialmedizin – Die Evaluation der Hilfsmittelversorgung
Seit Inkrafttreten des §275 Abs.3 Satz3 SGB V besteht für die gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit den Medizinischen Dienst mit der Evaluation durchgeführter Hilfsmittelversorgungen zu beauftragen. Im Referat werden erste Ergebnisse der Evaluation der Hilfsmittelversorgung tracheotomierter und beatmeter Patienten in Berlin und Brandenburg durch die Zentrale Begutachtung Hilfsmittel (ZBH) des MDK Berlin – Brandenburg dargestellt. Die Ausführungen zeigen, dass die Evaluation durchgeführter Hilfsmittel-versorgungen für die gesetzlichen Krankenkassen aber im Besonderen auch für den Versicherten selbst eine Chance zur Sicherung der Versorgungsqualität bedeutet.