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DOI: 10.1055/s-0030-1268356
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart ˙ New York
EU-Richtlinie zum Zahlungsverzug
Längere Frist für KrankenhäuserPublication History
Publication Date:
02 November 2010 (online)
Lieferanten von Kliniken beklagen, dass Krankenhäuser in einigen EU-Staaten Rechnungen nur schleppend begleichen. Auffallend ist dabei ein Nord-Süd-Gefälle. Eine überarbeitete EU-Richtlinie zum Zahlungsverzug soll hier Abhilfe schaffen. Demnach gilt für private wie auch öffentliche Einrichtungen künftig eine Zahlungsfrist von grundsätzlich 60 Tagen.
Unternehmen und die öffentliche Hand in der Europäischen Union müssen künftig pünktlicher zahlen. Dies gilt auch für Krankenhäuser. Unterhändler des Europaparlaments (EP) und der Mitgliedstaaten einigten sich Mitte September auf eine neue EU-Richtlinie zum Zahlungsverzug. Damit will die EU vor allem den Gläubigerschutz insbesondere kleinerer und mittlerer Unternehmen (KMU) verbessern.
Korrespondenz
Petra Spielberg
Fachjournalistin für Gesundheits- und Sozialpolitik
Köln/Brüssel
Christian-Gau-Straße 24
50933 Köln
Fax: 0221/97763151
Email: p.spielberg@t-online.de