Der Klinikarzt 2010; 39(10): 438
DOI: 10.1055/s-0030-1268356
Medizin & Management

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart ˙ New York

EU-Richtlinie zum Zahlungsverzug

Längere Frist für Krankenhäuser
Further Information

Publication History

Publication Date:
02 November 2010 (online)

 

Lieferanten von Kliniken beklagen, dass Krankenhäuser in einigen EU-Staaten Rechnungen nur schleppend begleichen. Auffallend ist dabei ein Nord-Süd-Gefälle. Eine überarbeitete EU-Richtlinie zum Zahlungsverzug soll hier Abhilfe schaffen. Demnach gilt für private wie auch öffentliche Einrichtungen künftig eine Zahlungsfrist von grundsätzlich 60 Tagen.

Unternehmen und die öffentliche Hand in der Europäischen Union müssen künftig pünktlicher zahlen. Dies gilt auch für Krankenhäuser. Unterhändler des Europaparlaments (EP) und der Mitgliedstaaten einigten sich Mitte September auf eine neue EU-Richtlinie zum Zahlungsverzug. Damit will die EU vor allem den Gläubigerschutz insbesondere kleinerer und mittlerer Unternehmen (KMU) verbessern.

Korrespondenz

Zoom Image
Petra Spielberg

Fachjournalistin für Gesundheits- und Sozialpolitik

Köln/Brüssel

Christian-Gau-Straße 24

50933 Köln

Fax: 0221/97763151

Email: p.spielberg@t-online.de