Der Klinikarzt 2010; 39(10): 438
DOI: 10.1055/s-0030-1268356
Medizin & Management

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EU-Richtlinie zum Zahlungsverzug

Längere Frist für Krankenhäuser
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Petra Spielberg

Fachjournalistin für Gesundheits- und Sozialpolitik

Köln/Brüssel

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Fax: 0221/97763151

Email: p.spielberg@t-online.de

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Publication Date:
02 November 2010 (online)

 
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Lieferanten von Kliniken beklagen, dass Krankenhäuser in einigen EU-Staaten Rechnungen nur schleppend begleichen. Auffallend ist dabei ein Nord-Süd-Gefälle. Eine überarbeitete EU-Richtlinie zum Zahlungsverzug soll hier Abhilfe schaffen. Demnach gilt für private wie auch öffentliche Einrichtungen künftig eine Zahlungsfrist von grundsätzlich 60 Tagen.

Unternehmen und die öffentliche Hand in der Europäischen Union müssen künftig pünktlicher zahlen. Dies gilt auch für Krankenhäuser. Unterhändler des Europaparlaments (EP) und der Mitgliedstaaten einigten sich Mitte September auf eine neue EU-Richtlinie zum Zahlungsverzug. Damit will die EU vor allem den Gläubigerschutz insbesondere kleinerer und mittlerer Unternehmen (KMU) verbessern.

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Mangelhafte Zahlungsmoral in EU-Ländern

Denn die Zahlungsmoral ist auch im Gesundheitswesen nicht überall so gut wie in Deutschland. Krankenhäuser in den EU-Mittelmeerländern gehören zu den größten Verzugssündern. Offene Rechnungen über Monate oder sogar Jahre hinweg sind hier keine Seltenheit. So dauert es beispielsweise in Griechenland im Durchschnitt 580 Tage, bis ein Krankenhaus Lieferanten von Medizinprodukten die Rechnungen bezahlt. In Italien sind es 224 Tage. Deutschlands Kliniken liegen mit durchschnittlich 30 Tagen auf Platz eins im internationalen Ranking. Im EU-Durchschnitt werden Rechnungen nach 122 Tagen beglichen (Abb. [1]).

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Abb. 1 Zahlungsverzug öffentlicher Krankenhäuser an Lieferanten von Medizinprodukten (durchschnittliche Außenstände in Tagen pro Land in 2009, Quelle: Eucomed Medical Technology).

"Es ist sehr überraschend, dass Länder wie Brasilien und Mexiko ihre Lieferanten schneller bezahlen als manche europäischen Länder. Damit Europa hier aufholt, muss die Richtlinie Schlupflöcher schließen und zu frühzeitigen Zahlungen ermutigen, indem sie Strafen auferlegt", so John Wilkinson, Generaldirektor von Eucomed, dem europäischen Verband der Medizinprodukteindustrie.

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Künftiges Zahlungsziel: 60 Tage

Nach der neuen EU-Richtlinie sollen sowohl private als auch öffentliche Krankenhäuser künftig 60 Tage Zeit haben, Rechnungen zu begleichen. In Ausnahmefällen sollen sich die Vertragspartner aber auf längere Fristen einigen dürfen. Den Einrichtungen wird somit eine längere Frist eingeräumt als Behörden. Hier tritt der Zahlungsverzug grundsätzlich nach 30 Tagen ein. Die fälligen Verzugszinsen sollen 8 % betragen. In Deutschland ist ein Verzugszins von 7 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank üblich. Gläubiger sollen bei Zahlungsverzug zudem unabhängig vom Rechnungsbetrag eine Mindestentschädigung von 40 Euro für eine Mahnung erhalten.

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Regelung gilt für private und öffentliche Unternehmen

Die EU-Kommission hatte ursprünglich eine Staffelung bei den Verzugsstrafen vorgesehen. So sollten bei Summen zwischen 1001 und 10 000 Euro 70 Euro fällig werden. Bei höheren Beträgen sollte die Mahngebühr 1 % der Rechnungssumme betragen. Säumigen Schuldnern, z. B. bei Krankenhausneubauten, wäre dies teuer zu stehen gekommen.

Nach Angaben der Kommission gibt es derzeit in der EU etwa 90 Milliarden Euro an unbezahlten Rechnungen. Zwei Drittel davon entfallen auf die öffentliche Hand und ein Drittel auf Unternehmen. Die Summe der nicht bezahlten Rechnungen beträgt allein im Medizinproduktebereich nach Angaben des europäischen Verbandes der Medizinproduktehersteller Eucomed 11 Milliarden Euro.

Die neue Richtlinie sollte ursprünglich nur für öffentliche Institutionen gelten. Private Unternehmen sollten untereinander eigene Vertragsklauseln bestimmen dürfen. Einige Mitglieder des Europaparlaments wollten zudem den Gesundheitsbereich komplett aus der Richtlinie herausnehmen.

Die zuständige Berichterstatterin im Europäischen Parlament, die deutsche Sozialdemokratin Barbara Weiler, hatte indes darauf gedrängt, auch die privaten Krankenhäuser in Europa den Regelungen zu unterwerfen. Sie wollte damit sicherstellen, dass es zu keinen Wettbewerbsverzerrungen kommt, wenn für private und öffentliche Krankenhäuser unterschiedliche Zahlungsregelungen gelten.

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Neue Bestimmungen gelten ab 2013

Das Europäische Parlament hat bereits über die neue Richtlinie abgestimmt. Nach einer formalen Billigung durch den Rat kann die Richtlinie im kommenden Jahr in Kraft treten. Ab 2013 gelten dann die neuen Bestimmungen.

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Abb. 1 Zahlungsverzug öffentlicher Krankenhäuser an Lieferanten von Medizinprodukten (durchschnittliche Außenstände in Tagen pro Land in 2009, Quelle: Eucomed Medical Technology).

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