Lege artis - Das Magazin zur ärztlichen Weiterbildung 2012; 2(1): 16-19
DOI: 10.1055/s-0032-1302470
Selbstmanagement
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Impfungen für Klinikmitarbeiter

Julia Rojahn
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Publication Date:
07 February 2012 (online)

Sind Ärzte und Pflegekräfte geimpft, schützt dies ihre Patienten und sie selbst vor einigen gefährlichen Infektionen. Auch Julian Jürgens weiß Impfungen zu schätzen – spätestens, seit ihn die Oberärztin während einer Knie-TEP mit dem blutigen Skalpell streifte.

Kernaussagen

  • Ungeimpfte Ärzte können sich bei Patienten anstecken. Umgekehrt sind sie ein Risiko für Patienten, v. a. für solche mit geschwächtem Immunsystem.

  • Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts veröffentlicht jährlich Impfempfehlungen, auch speziell für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen. Eine allgemeine Impfpflicht besteht aber nicht.

  • Die empfohlenen Impfungen führt der Betriebsarzt durch. Die Kosten übernimmt der Arbeitgeber.

  • Eventuelle Kontraindikationen für eine Impfung sind

    • akute Infektionen (Fieber > 38,5°C),

    • Allergien gegen Bestandteile des Impfstoffs,

    • eine bestehende Schwangerschaft (bei Lebendimpfstoffen).

  • Vor Tätigkeitsbeginn in einer medizinischen Einrichtung verlangt der Arbeitgeber eine Eingangsuntersuchung, anschließend regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen. Ist der Mitarbeiter bereits infiziert, vereinbart man unter Umständen Tätigkeitsbeschränkungen.

  • Der Betriebsarzt bleibt grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet – auch gegenüber dem Arbeitgeber.

Ergänzendes Material