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Aktuelle Kardiologie 2012; 1(04/05): 331-332
DOI: 10.1055/s-0032-1329474
DOI: 10.1055/s-0032-1329474
Verbandsmitteilungen
Bundesgerichtshof – Keine Strafbarkeit von Vertragsärzten wegen Bestechlichkeit
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
15. Oktober 2012 (online)
Nun ist es rechtskräftig: seit vielen Monaten warten insbesondere Vertragsärzte, Pharma-Unternehmen, Staatsanwaltschaften und Anwälte auf eine Entscheidung aus Karlsruhe, die endgültig klären sollte, ob Vertragsärzte wegen Bestechlichkeit strafrechtlich belangt werden können. Nein, so der Große Senat für Strafsachen am Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Beschluss vom 29.3.2012 (Az. GSSt 2/11).