Aktuelle Kardiologie 2012; 1(04/05): 331-332
DOI: 10.1055/s-0032-1329474
Verbandsmitteilungen
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Bundesgerichtshof – Keine Strafbarkeit von Vertragsärzten wegen Bestechlichkeit

Weitere Informationen

Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
15. Oktober 2012 (online)

Nun ist es rechtskräftig: seit vielen Monaten warten insbesondere Vertragsärzte, Pharma-Unternehmen, Staatsanwaltschaften und Anwälte auf eine Entscheidung aus Karlsruhe, die endgültig klären sollte, ob Vertragsärzte wegen Bestechlichkeit strafrechtlich belangt werden können. Nein, so der Große Senat für Strafsachen am Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Beschluss vom 29.3.2012 (Az. GSSt 2/11).