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Flugmedizin · Tropenmedizin · Reisemedizin - FTR 2013; 20(03): 140
DOI: 10.1055/s-0033-1348137
DOI: 10.1055/s-0033-1348137
DFR-Mitteilungen
Sehr verehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
19. Juni 2013 (online)



vor wenigen Wochen ist eine Erweiterung der Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten, darüber möchte ich Sie kurz informieren. Mit Wirkung ab 29. März 2013 sind vom behandelnden Arzt Krankheitsverdacht, Erkrankung und Tod folgender übertragbarer Krankheiten namentlich an das Gesundheitsamt zu melden (§ 6 Abs.1 Nr. 1 IfSG):