Der Arzt in Wissenschaft, Klinik und Praxis sowie in Aus- und Weiterbildung bewegt
sich in einem schwierigen Grenzbereich zwischen Medizin und Recht. Für die sachgerechte
Erfüllung seiner Aufgabe sind für den Arzt neben dem selbstverständlichen medizinischen
Wissen Kenntnisse auch des jeweiligen maßgebenden Rechtssystems unerlässlich. Sozialleistungsansprüche
knüpfen ebenso wie z. B. die entsprechenden Ansprüche und Regelungen des Privatversicherungs-,
des Beamten- und des zivilen Haftpflichtrechts an Begriffe und Regelungen an, die
von der Rechtsordnung definiert und vorgegeben werden und die daher einer jeden ärztlichen
Tätigkeit zugrunde gelegt werden müssen. Die vorliegende Abhandlung will diesem Personenkreis
helfen, diese Kenntnisse zu erwerben bzw. zu erneuern. In dem vorangegangenen Heft
AVC up2date 5/2014 (S. 359–374) wurden folgende Themen dargestellt: Versicherungsfall
und Leistungsfall, Unfall, Krankheit, Behinderung und Schwerbehinderung, Arbeitsunfähigkeit,
Dienstunfähigkeit, Erwerbsfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, teilweise
und volle Erwerbsminderung, Arbeitslosigkeit und Verfügbarkeit, Rehabilitation und
Teilhabe behinderter
Menschen.