XX Die Zeitschrift für Frauen in der Medizin 2014; 3(1): 1
DOI: 10.1055/s-0034-1372535
Editorial
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Aus Fehlern lernen – Fehlermanagement in Klinik und Praxis

Doris Henne-Bruns
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Publication Date:
18 March 2014 (online)

Liebe Leserin,

bedauerlicherweise treten bei ärztlicher Diagnostik und Therapie hin und wieder Fehler auf, die Patienten schaden. Dieser Schaden ist in der Regel für die Patientin oder den Patienten nicht rückgängig zu machen – teilweise können langfristige, irreversible Gesundheitsschäden oder Einschränkungen daraus entstehen. Aus diesem Grund muss sich jede Ärztin und jeder Arzt bei sämtlichen Tätigkeiten immer wieder vergewissern, dass diese nach den geltenden Regeln und Standards und mit der größtmöglichen Sorgfalt durchgeführt werden.

Behandlungsfehler treten zum Glück für die Betroffenen nicht sehr häufig auf, auch wenn die Anzahl der zur Begutachtung eingereichten Fälle in den letzten Jahren angestiegen ist (siehe Beitrag ab S. 24). Die meisten festgestellten Fehler sind im Wesentlichen in den operativen Disziplinen zu finden.

Um zukünftige Fehler zu vermeiden, ist es neben der kritischen Analyse eines begutachteten Behandlungsverlaufs entscheidend, Sicherheitssysteme zu implementieren. Ein Beispiel ist das Critical Incidence Reporting System (CIRS), das in den letzten Jahren zunehmend in den Kliniken eingeführt wurde.

Sollte trotz aller Sorgfalt ein Behandlungsfehler aufgetreten sein, so sind einige Regeln im Konfliktfall zu berücksichtigen:

  • Die offene und ehrliche Kommunikation mit den Betroffenen unter Kenntnis aller Behandlungsunterlagen steht hier an erster Stelle.

  • Auch die sofortige Meldung z. B. an Vorgesetzte, die Kliniksverwaltung und den Haftpflichtversicherer gehören dazu.

Eine Checkliste für das korrekte Verhalten nach einem Behandlungsfehler finden Sie im Beitrag „Der juristische Notfallkoffer“ ab S. 26.

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Kliniken sind dabei für die klinische Tätigkeit in der Regel über ihren Arbeitgeber versichert, doch sind damit nicht alle potenziellen berufs Haftpflichtrisiken abgedeckt. Aus diesem Grund sollte sich jede Ärztin und jeder Arzt individuell über die Notwendigkeit und den Umfang einer Berufshaftpflichtversicherung informieren. Ein Interview mit einem Rechtsanwalt ab S. 36 zeigt, worauf sie dabei achten sollten.

Auch wenn alle Kolleginnen hoffen, niemals mit einem Behandlungsfehler konfrontiert zu werden, so ist doch das Wissen um die Prinzipien der Fehlervermeidung bzw. das Verhalten im Schadensfall für alle unerlässlich.

Mit kollegialen Grüßen

Ihre Herausgeberin

Prof. Dr. Doris Henne-Bruns

Herausgeberinnen

Dr. med. Sandra Breyer

Dr. med. Astrid Bühren

Dr. med. Anja Haas

Prof. Dr. med. Doris Henne-Bruns

Prof. Dr. med. Marion Kiechle

Expertinnenpanel

Prof. Dr. rer. physiol. Dr. h. c. Ulrike Beisiegel

Dr. phil. Mechthild Determann

Dr. phil. Susanne Dettmer

Prof. Dr. med. Annette Hasenburg

Dr. med. Evelyn Hemper

Prof. Dr. med. Gabriela Möslein

Stefanie Pranschke-Schade

Prof. Dr. med. Vera Regitz-Zagrosek

Prof. Dr. med. Anke Rohde

Prof. Dr. med. Ingrid Schreer

Prof. Dr. med. Petra-Maria Schumm-Draeger