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DOI: 10.1055/s-0036-1594075
„Palliativkonsildienst? Das machen wir selber.“ Ärztliche Erwartungen an einen Palliativkonsildienst
Authors
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
13. Dezember 2016 (online)
Hintergrund:
Parallel zum Professionalisierungs- und Implementierungsprozess von Palliativ Care Teams in Deutschland gibt es wenig Wissen über deren Akzeptanz bei medizinischen Akteuren außerhalb der Palliativ- und Hospizszene. Neben den vielfach beschriebenen positiven Effekten eines Palliativkonsildienstes im Krankenhaus zeigen sich Vorbehalte bei den Primärbehandlern, welche die Implementierung behindern.
Methode:
Stationsärzte als Primärbehandler im Krankenhaus der Maximalversorgung standen im Fokus dieser qualitativen Studie. In 30 Leitfadeninterviews mit Ärzten aus 13 medizinischen Fachdisziplinen wurden Einstellungen zu und Erfahrungen mit Palliativkonsildiensten exploriert.
Ergebnisse:
Insgesamt wird von den befragten Ärzten ein Bedarf an Palliative Care im Krankenhaus gesehen. Die Unklarheit über das Angebot führt jedoch zu Vorbehalten gegenüber einem Palliativkonsil. Bei der Inanspruchnahme greifen Ärzte daher auf ihre Erfahrungen mit anderen Konsildiensten zurück. Die Kompetenzeinschätzung eines Konsildienstes erfolgt hierarchisch, bezüglich des zugeschriebenen Fachwissens und stark personengebunden. So ist die Beratung durch einen Ober- oder Facharzt und die Hinzuziehung eines Konsildienstes bei komplexen Fragestellungen kollegial akzeptierter, da die eigene Kompetenz dadurch nicht infrage gestellt wird. Von einem Palliativkonsildienst wird schnelle Erreichbarkeit, Zeit, Unterstützung bei psychosozialen und pflegerischen Fragen sowie im Entlassungsmanagement gewünscht. Bei den ärztlichen Primärbehandlern findet sich ein starkes Ideal der Arzt-Patient-Beziehung verbunden mit dem Anspruch, auch die Palliativversorgung selbst zu leisten. Gleichzeitig werden die eigenen Ressourcen für eine zufriedenstellende Betreuung palliativer Patienten und ihrer Angehörigen im Behandlungsalltag als mangelhaft eingeschätzt.
Fazit:
Folge dieses Widerspruchs ist die Nichteinbeziehung eines Palliativkonsildienstes trotz der Betonung des Bedarfs palliativer Hilfen.