kma - Klinik Management aktuell 2020; 25(03): 12
DOI: 10.1055/s-0040-1709388
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© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart

APPS AUF REZEPT: Kassen fordern strengere Kriterien

Autor*innen

  • Martin Kucera

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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
25. März 2020 (online)

Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) legt fest, dass Apps künftig von Krankenkassen bezahlt werden müssen, wenn ein Arzt sie verschreibt. Unter welchen Voraussetzungen, erläutert das Bundesgesundheitsministerium in einem Referentenentwurf, der seit Mitte Januar vorliegt. Die Kassen haben Nachbesserungsbedarf angemeldet.