Journal Club AINS 2015; 4(2): 100-107
DOI: 10.1055/s-0041-102643
Leitlinien in der Praxis
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Update zur rückenmarksnahen Regionalanästhesie – Was ist zu beachten bei Thromboembolieprophylaxe / antithrombotischer Medikation?

Ulrich Grundmann
,
Alexander Raddatz
,
Thomas Volk
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
22. Juni 2015 (online)

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Tagtäglich müssen Anästhesisten entscheiden, ob und ggf. wann bei Patienten eine rückenmarksnahe Anästhesie durchgeführt werden kann, die eine Thromboembolieprophylaxe erhalten haben oder unter einer antithrombotischen Medikation stehen. Zur Erleichterung dieses Entscheidungsprozesses hat die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) mit Beschluss vom 21.07.2014 nunmehr in 3. Überarbeitung Empfehlungen bezüglich der einzuhaltenden Zeitintervalle herausgegeben und als S1-Leitlinie „Rückenmarksnahe Regionalanästhesien und Thromboembolieprophylaxe / antithrombotische Medikation“ publiziert [1]. Die Überarbeitung war notwendig geworden, weil seit dem Erscheinen der letztmaligen Fassung im Jahr 2007 mehrere neue orale Antikoagulanzien (NOAKs) und Thrombozytenaggregationshemmer für den deutschen Markt zugelassen wurden. Unsicherheiten hinsichtlich ihrer Verordnung vor und nach rückenmarksnaher Punktion bzw. Katheterentfernung sollten nun ausgeräumt werden. In der nachfolgenden Übersicht werden die wichtigsten Empfehlungen zusammengefasst und erläutert.

Kernaussagen

  • Spinale epidurale Hämatome sind seltene, jedoch gefürchtete Komplikationen nach neuroaxialen Blockaden.

  • Die Durchführung neuroaxialer Blockaden bei Patienten unter antithrombotischer Medikation setzt eine individuelle Nutzen-Risiko-Analyse voraus.

  • Stehen Patienten unter einer Therapie mit Antikoagulanzien oder Thrombozytenaggregationshemmern, sind spezifische Karenzzeiten zwischen letztmaliger Medikamentengabe und neuroaxialer Punktion bzw. Katheterentfernung einzuhalten, eventuell ergänzt durch substanzbezogene Laborkontrollen.

  • Eine niedrig dosierte ASS-Therapie (< 100 mg/d) ist kein Grund, einem Patienten ein rückenmarknahes Anästhesie- oder Analgesieverfahren vorzuenthalten.

  • Unter einer dualen Plättchenhemmmung ist die Durchführung rückenmarknaher Regional-anästhesien kontraindiziert.

  • Lenken persistierende oder neu auftretende Symptome den Verdacht auf eine rückenmarksnahe Blutung oder Abszessbildung, sind unverzüglich geeignete diagnostische und therapeutische Maßnahmen einzuleiten.