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Rofo 2016; 188(03): 312-315
DOI: 10.1055/s-0042-102139
DOI: 10.1055/s-0042-102139
DRG-Mitteilungen
Ärztliche Aufklärungspflichten bei diagnostischen Röntgenuntersuchungen,
2. TeilAuthors
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
23. Februar 2016 (online)

Der 1. Teil dieses Beitrages beschäftigte sich mit den Pflichten des Arztes aus dem Behandlungsvertrag im Bereich der Aufklärung und der Eingriffsqualität ionisierender Strahlen (vgl. Fortschr Röntgenstr 2016, DRG-Mitteilungen S. 218 ff.). Der hier folgende 2. Teil setzt sich mit den Fragen der Delegationsfähigkeit der Aufklärung in der Radiologie auseinander und benennt zusammenfassend die Vorgaben, die vom Radiologen im Zusammenhang mit der Aufklärung des Patienten, der sich einer Röntgenuntersuchung unterzieht, zu beachten sind.