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Der Klinikarzt 2016; 45(06): 323
DOI: 10.1055/s-0042-109046
DOI: 10.1055/s-0042-109046
Blickpunkt
AWMF diskutiert medizinische Versorgung von Flüchtlingen
Stresstest für das deutsche GesundheitswesenWeitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
29. Juni 2016 (online)

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gibt vor, dass ärztliche Leistungen für Flüchtlinge nur bei akuter Erkrankung und Schmerzen abrechenbar sind. Welche gesundheitlichen Probleme das umfasst, unterscheidet sich von Kommune zu Kommune. Oft wissen kranke Flüchtlinge nicht, welche Ärzte für sie zuständig sind. Ärzte wiederum sind verunsichert, welche Erkrankungen sie behandeln dürfen. Mit der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen und Migranten befasste sich der Arbeitskreis „Ärzte und Juristen“ der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) Anfang April in Würzburg.